Deutsche Bewährungshilfe (DBH) Die bundesweit aktive Fachvereinigung "Deutsche Bewährungshilfe e.V." (DBH) wurde 1951 in Bonn unter einem ursprünglich anderen Namen gegründet mit dem Ziel, diejenigen praktischen Versuche bundesweit durchzuführen und zu koordinieren, die der gesetzlichen Einführung der Strafaussetzung zur Bewährung ins
Jugendstrafrecht und ins allgemeine Strafrecht mit der Strafrechtsreform des Jahres 1953 vorausgingen. Damals wurde die nach ausländischen Vorbildern konzipierte bedingte Verurteilung mit der Unterstellung des so bezeichneten Probanden unter einen Bewährungshelfer im Wege der Weisung als Experiment in fünf ausgewählten Städten mit zehn Bewährungshelfern begonnen, die Angestellte des Vereines waren. Später, mit der weiteren quantitativen und qualitativen Entwicklung des strafrechtlichen Instituts einer sich faktisch immer mehr verselbständigenden "Bewährungsstrafe", wurden die Bewährungshelfer von den zuständigen Bundesländern in den Staatsdienst übernommen, so dass sich die Aufgaben der DBH zunächst zunehmend auf die Entwicklung und Gewährleistung eines bundesweiten fachlichen Standards der
Sozialarbeit im Strafrecht bei Bewährungshelfern, Gerichtshelfern und schließlich auch
Sozialarbeitern in den Führungsaufsichtsstellen verlagerten. In jüngeren Jahren kamen zum Schwerpunkt der Praktikerfortbildung und der Theorie-Praxis-Vermittlung weitere Aufgaben hinzu.
Heute ist die DBH die bundesweit aktive Vereinigung für den gesamten Bereich von Sozialer Arbeit und Strafrecht. Als Fachvereinigung mit Sitz in Bonn dient sie keinen spezifischen berufsständischen Interessen, als bundesweit tätiger Verbund verfolgt sie auch nicht primär örtliche oder regional begrenzte Ziele. Ihr Ziel ist es vielmehr, ein Forum zu bilden, das Chancen zu Austausch, Aussprache und Koordination zwischen den Bereichen von Kriminalität und abweichendem Verhalten einerseits und Theorie des humanen Strafrechts andererseits bietet.
Die DBH fühlt sich in ihren Arbeitsschwerpunkten und Tätigkeiten vor allem der Idee verpflichtet, Fortschritte im Umgang von Staat und Gesellschaft gegenüber Straffälligen sowie
Opfern von Straftaten kontinuierlich zu entwickeln. Zu diesem Zweck führt sie alle Personen und Vereinigungen aus den Ländern der Bundesrepublik Deutschland zusammen, die ihren Zweck bejahen. Zu den Zielgruppen gehören vor allem in der Straffälligenhilfe tätige
Sozialarbeiter (Bewährungshelfer, Gerichtshelfer u. a.), Juristen (Vollstreckungsrichter, Strafrichter, Staatsanwälte, Anstaltsleiter, Leiter von Führungsaufsichtstellen, Fachreferenten u. a.), Wissenschaftler, Politiker, freie Helfer und weitere entsprechend interessierte Berufsgruppen bzw. Vereinigungen. Wie für manche anderen Vereinigungen aus dem Feld der gesamten und so bezeichneten Straffälligenhilfe ist es kennzeichnend, dass bisher auf der einen Seite nur ganz wenige Rechtsanwälte (Strafverteidiger), auf der anderen Seite ebensowenige Polizeibeamte Mitglied geworden bzw. sonst aktiv sind. Dies hängt teils mit beruflichen Traditionen, teils mit gegenseitigen Abwehrhaltungen zusammen, die allenfalls im Wege einer allmählichen Verständigung überwunden werden können.
Die Arbeitsschwerpunkte der DBH gliedern sich in die Bereiche: (1) Veranstaltungen, Konferenzen, Seminare; (2) Publikationen und Informationsdienstleistungen; (3) Projektarbeit, Gutachten, Beratungs- und Servicedienste; (4) Fachgremien, Verbandsaufgaben und internationale Kontakte. Aus den zahlreichen Fachveröffentlichungen kann die Fachzeitschrift "Bewährungshilfe" hervorgehoben werden, die seit mehr als 30 Jahren erscheint und vielfältige Aspekte der gesamten Straffälligenhilfe, des Strafrechts, der Kriminologie und der
Kriminalpolitik kompetent behandelt.
Entnommen mit freundlicher Genehmigung des
Kriminalistik-Verlages Heidelberg aus der gedruckten Version des Kriminologie-Lexikons, Stand der Bearbeitung: 1991
Nachtrag 2008: Die DBH ist inzwischen ein „Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und
Kriminalpolitik.
Hans-Jürgen Kerner