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Drogenkriminalität
 
Drogenumgang und Drogenkontrolle als ubiquitäre Phänomene
Die sakrale und säkulare Nutzung von Substanzen, die den Bewusstseinszustand verändern können, begleiten die kulturelle und soziale Entwicklung der Menschheit. Ebenso durchziehen unterschiedliche formale und informelle Bestrebungen, den Umgang mit Drogen sozial und/oder strafrechtlich zu kontrollieren, die Menschheitsgeschichte. Im 17. und 18. Jahrhundert waren es staatliche Versuche zur Kontrolle von Koffein und Nikotin, im 19. Jahrhundert Mäßigungsbewegungen gegen den Alkoholkonsum, im 20. Jahrhundert erweiterte sich das Kontrollspektrum: die (gescheiterten) Versuche der Prohibition richten sich gegen traditionale Drogen (Alkohol), gegen als "kulturfremd" und gefährlich definierte Substanzen (Cannabis als "Teufelsdroge", Opium) sowie gegen (halb-)synthetische Drogen (Heroin, Kokain, Crack, "Designerdrogen"), die letztlich eines der unerwünschten Produkte modernen Denkens bilden. Allerdings ist das Drogenproblem moderner Gesellschaften weitaus größer als der illegalisierte Bereich, wie der Alkohol- und Tablettenmissbrauch sowie der Umgang mit Nikotin belegen. Der formale Rahmen in der Gegenwart wird bestimmt durch (inter-)nationale prohibitive Drogengesetzgebungen, angefangen mit dem Shanghai-Abkommen (1909), der "Ersten internationalen Opiumkonferenz" (Den Haag 1911) und dem Genfer "Internationalen Opiumabkommen" von 1925. Für die internationale Durchsetzung der Prohibition bedeutsam war die Single Convention (Einheitsabkommen der UN) von 1961 und ihre Folgeabkommen bis hin zum "Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen" von 1988. Eine qualitative und quantitative Steigerung erfuhren die Bestrebungen gerade in den 1980er-Jahren durch den so bezeichneten "war on drugs".

Was zählt zur Drogenkriminalität?
Drogenkriminalität umfasst nach der strafrechtlichen Definition mehrere Ebenen. Allgemein fällt darunter der strafrechtsrelevante Umgang mit bewusstseinsverändernden Substanzen, die im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten oder mit denen der Umgang eingeschränkt sind (Besitz, Erwerb, Herstellung, in Umlauf bringen, Vertrieb, erschwerend: in organisierter Form, in der PKS unter Summenschlüssel 7300). Ein Bereich ist die Konsumentendelinquenz, die etwa zwei Drittel aller Fälle ausmacht. (Jeweils um drei Zehntel der Festnahmen erfolgen wegen Handel bzw. Schmuggel (am häufigsten - über zwei Fünftel - mit Cannabis), die Einfuhr nicht geringer Mengen schlägt sich dagegen mit weniger als 3% nieder). Zwar ist nicht der Konsum, sondern der Besitz einer illegalisierten Drogen strafbar, aber für den Konsum ist der Besitz Voraussetzung. Außerdem bedarf es es üblicherweise des Erwerbs. Bei einigen Substanzen (vor allem Cannabis) kann der Besitz bis zu einer definierten Höchstmenge, die noch dem Eigenverbrauch zugerechnet wird, zu einer Ordnungswidrigkeit abgemildert werden. Allerdings variieren in Deutschland die Höchstgrenzen mit dem Bundesland, entgegen dem Verfassungsgerichtsurteil von 1994. Damit ein Normverstoß zur Kriminalität (erklärt) wird, muss er von den Strafverfolgern entdeckt werden: Drogenkriminalität sind die Fälle von entdecktem Drogenumgang im Hellfeld. Es sind im wesentlichen Kontrolldelikte, etwa neun Zehntel der Fälle werden von der Polizei selber entdeckt. Der Umfang variiert also sehr wesentlich mit der Verfolgungsintensität. Der zweite Bereich der Drogenkriminalität bezieht sich auf den ökonomischen Kontext: Herstellung, Handel, Ein- und Ausfuhr, Vertrieb der illegalen Substanzen stehen unter Strafandrohung. Dies berührt auch einen weiteren Bereich der Kriminalität, die so bezeichnete organisierte Kriminalität, meist transnational vernetzt, denn bei gut einem Drittel der Fälle von organisierter Kriminalität geht es um Drogenkriminalität. Zum weiteren Kontext von Drogenkriminalität zählen auch Straftaten zur Erlangung von Drogen ("primäre Beschaffungskriminalität", z. B. durch Einbruch oder Raub in Apotheken, Rezeptfälschungen, Rezeptdiebstahl, Summenschlüssel 8910), sowie Straftaten zur Erlangung von Mitteln, die zur Besorgung von Drogen eingesetzt werden ("sekundäre Beschaffungskriminalität"). Konsumenten (harter) illegaler Drogen besorgen sich z. T. auch die Mittel für ihre Drogen auf illegalem Wege. Wenn bei bestimmten Delikten die Tatverdächtigen Konsumenten harter Drogen sind, fallen die Delikte in die "sekundäre" oder "indirekte Beschaffungskriminalität". Ein von der Lokalität her besonderer Bereich sind Drogenumgang und Drogenkriminalität im Strafvollzug, auch mit Blick auf die Gesundheitsrisiken (HIV, Hepatitis) durch "needle-sharing". Geschätzt ca. 1/10 der Inhaftierten sind abhängig von illegalen Drogen.

Wie hat sich Drogenkriminalität entwickelt?
Die Drogenkriminalitätsfälle im Hellfeld zeigen ebenso wir der Drogenumgang im Dunkelfeld über die letzten drei bis vier Jahrzehnte einen zyklischen Verlauf: auf das Hoch zwischen Ende der 1960er- bis Mitte der 1970er-Jahre folgte ein deutlicher Rückgang bis Mitte/Ende der 1980er-Jahre. Darauf folgte besonders ab Anfang der 1990er-Jahre ein massiver Anstieg, der im Hellfeld bis 2004 anhielt. Wurden 1987 noch ca. 75.000 Fälle entdeckt, so nahm die Zahl bis 2004 deutlich zu bis auf ca. 280.000, um dann wieder auf knapp 236.000 (2007) zurückzugehen. Hier werden die folgenden Jahre im Hell- wie auch im Dunkelfeld zeigen, ob sich damit ein erneuter Konsum- und Kriminalitätsrückgang ankündigt. Die Kriminalitätsentwicklung variiert nach den Drogen: Während Heroinfälle seit Ende der 1990er-Jahre rückläufig sind, stiegen Cannabisfälle gerade seit Anfang der 1990er-Jahre bis 2004 massiv an - analog zur zunehmenden Verbreitung des Cannabiskonsums in der Bevölkerung unter 25 Jahren -, um dann wieder, dem Trend folgend, zurückzugehen. Der Anteil der Cannabisfälle ging ebenfalls nach oben: Anfang der 1990er-Jahre machten sie etwa zwei Fünftel aller Drogenfälle aus, 2007 bereits drei Fünftel. Drogenkriminalität ist mehrheitlich immer noch Kriminalität mit Cannabis. Amphetamine etc., machen inzwischen ein Siebentel der Fälle aus. Die Zahl der Tatverdächtigen vervierfachte sich etwa zwischen Mitte/Ende der 1980er-Jahre und 2004 (ca. 232.000) und ging bis 2007 auf ca. 205.000 zurück. (Junge) Männer sind auch hier eindeutig überrepräsentiert und machen mehr als vier Fünftel der Tatverdächtigen aus. Nichtdeutsche sind mit einem Fünftel (2007) ebenfalls überrepräsentiert. Besonders deutlich wird dies beim Kokainhandel und -einfuhr (2007 mehr als zwei Fünftel). Bei der allgemeinen Drogenkriminalität (Summen-schlüssel 7300) weisen, nach Alter differenziert, Heranwachsende die höchste Belastung (TVBZ) auf, gefolgt von Jungerwachsenen und älteren Jugendlichen (16-18 Jahre); gleiches gilt für Handel mit bzw. Schmuggel von Cannabis. Bei gravierenderen Formen - illegale Einfuhr (7330) illegaler Handel, Herstellung, Abgabe (7348) - dominieren dagegen Jungerwachsene. Allerdings ging die Schere zwischen der stark zunehmenden Zahl an Tatverdächtigen und der schwächer steigenden Zahl an Verurteilten deutlich auseinander. Hier dürfte sich das Diversionsprinzip (Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit bzw. Besitz nur geringer Mengen zum Eigenverbrauch, § 31a BtmG) auswirken. Ein mit Blick auf die Auswirkungen intensiv diskutierter Bereich ist die organisierte (Drogen-)Kriminalität. 2007 wurden 602 Gruppierungen mit 10.356 Tatverdächtigen er-mittelt, die der organisierten Kriminalität zugerechnet werden. Bei den Straftaten stehen Drogendelikte an erster Stelle: 37% (223) aller erfassten Gruppierungen waren darin involviert. Eine besonders beachtete Kategorie sind Konsumenten harter illegaler Drogen. Die primäre Beschaffungskriminalität macht im Hellfeld nur einen sehr kleinen Anteil an allen erfassten Drogendelikten aus, der zudem von 1996 (2,4%, 4498 Fälle) auf 1,2% (2.581 Fälle) im Jahr 2000 zurückging. Mit Blick auf die sekundäre Beschaffungskriminalität zeigt sich, Konsumenten harter illegaler Drogen 2007 insgesamt 5% aller Tatverdächtigen ausmachten (1999: 3,7%). Bei den durch die Polizei aufgeklärten Fällen waren sie eindeutig überrepräsentiert mit knapp einem Sechstel beim Raub, gut einem Sechstel beim Diebstahl unter erschwerten Umständen und knapp ein Zehntel beim ein-fachen Diebstahl. Hier ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine der Polizei zu erheblichen Teilen bekannte und daher leichter zu erreichende Klientel handelt.
Die Frage, warum sie sich so entwickelt hat, kann nur unter Einbezug mehrerer Handlungsrahmen beantwortet werden. Der zentrale Rahmen ist die Modernisierung der Gesellschaft(en). Mit der Ausdifferenzierung der Gesellschaft und der sozialen Modernisierung besonders ab den 1960er-Jahren. Differenzierte sich auch Jugend zunehmend als relativ eigenständiger Lebensphase heraus, verbunden mit dem Entstehen von immer mehr Jugendkulturen, zu deren Ritualen z. T. auch der Umgang mit illegalen Drogen gehörte. Der Wunsch nach Distinktion, die alterstypisch erhöhte Neugier und Risikobereitschaft führten dazu, dass neu auf dem Markt angebotene Substanzen (wie die Amphetaminderivate) oder neu entdeckte Substanzen (wie die sog. "magischen Pilze") ihre Abnehmer finden. So wurde mit den 1960er-Jahren Cannabis zu einer Art "Jugenddroge"; mit den 1990er-Jahren stieg der Konsum (erneut) stark an Zudem entstanden in den 1960ern und 2970ern stark drogenbezogene Randgruppen, die besonders den Umgang mit harten illegalen Drogen betrieben, wobei es zunehmend zu Polytoxikomanie und Mehrfachabhängigkeiten kam. Gerade bei Konsumenten "harter" illegaler Drogen, die häufig nicht nur eine Drogen-, sondern auch eine Kriminalitätskarriere aufweisen, stellt sich weiter die Frage nach der Abfolge: werden Drogenabhängige kriminell oder bereits zuvor Kriminelle drogenabhängig? Aus den vorliegenden Studien lassen sich keine Kausalketten belegen. Einerseits fördern die Bedingungen der Prohibition mit zunehmender Konsumdauer die Wahrscheinlichkeit, zur Finanzierung der Drogen bzw. der Abhängigkeit abweichende Formen der Drogen- und Geldbeschaffung einzusetzen; andererseits führt die bereits bestehende Integration in delinquente Milieus eher zu Kontakt mit "harten" Drogen. Es scheint dem gegenüber angemessener, auf die Bedeutung des Lebensstils abzuheben: Delinquenz und Drogenmissbrauch gehören zu einem allgemeine devianten Lebensstil, dessen Ursachen es dann zu ergründen gilt. Eine andere, bedeutsame Rahmungen entsteht durch die Strafgesetzgebung, welche die strafrechtliche Verfolgung regelt - ohne eine prohibitive Drogengesetzgebung gäbe es zwar den normativ abweichenden Drogenumgang, aber keine Drogenkriminalität. Eine Ausweitung und Intensivierung der Strafverfolgung lässt dann (gerade bei Kontrolldelikten) die Zahlen steigen; der starke Hellfeldanstieg hat jedoch seine Entsprechung und einen weiteren Hintergrund in dem starken Konsumentenanstieg im Dunkelfeld. Eine weitere Rahmung besteht durch die zunehmende Globalisierung: Sie führte zu einer Ausweitung des transnationalen illegalen Handels, wobei die ökonomische Dimension, nämlich die Möglichkeit erheblicher Gewinne durch sehr hohe Risikoprämien (aufgrund der Illegalität), den Drogenanbau und -handel gerade für lokale Kriegsherren in sog. "failed states", also Staaten ohne bzw. mit eingeschränktem staatlichen Gewaltmonopol, sehr attraktiv werden ließ.

Welche Maßnahmen können dagegen ergriffen werden?
Die prohibitiven Maßnahmen bzw. Strafrechtsbestimmungen, die über das 20. Jahrhundert hinweg verschärft wurden, haben ihr Ziel, (illegalen) Drogenumgang und damit Drogenkriminalität zu reduzieren oder zu unterbinden, im Wesentlichen nicht erreicht; das Strafrecht hat keine Möglichkeit, eigenständig eine Moral herauszubilden. Bereits das Aufnehmen psychoaktiver Substanzen in das BtmG läuft den Konsumverhältnissen und dem Angebot an neuen Substanzen hinterher. Auch die Ausweitung der transnationalen Kontrollbestrebungen - in Europa seit 1995 auch durch EUROPOL - brachte hier nicht den gewünschten Erfolg. Zwar erfolgte seit den 1980er-Jahren eine Politik der Vorverlagerung von Grenzen: in den Andenländern gingen einheimische Streitkräfte, unterstützt von US-amerikanischen Kräften, gegen die Kokainproduktion vor. Der Krieg in Afghanistan diente im Nebeneffekt dem (nicht gelungenen) Einsatz gegen die Opiumproduktion. Beides hatte zum Ziel, den Drogennachschub für die Länder der westlichen Welt zu verringern.
Zu fragen ist, auf welcher Ebene die (strafrechtlichen) Maßnahmen ansetzen: Sollen sie gegen Herstellung und Handel (auf unterschiedlichen Ebenen) gerichtet sein, gegen Konsumentendealer oder gegen die Konsumenten? Bei Delikten mit Cannabis wurde vermehrt auf Diversion und (bei Konsumenten) auf Entkriminalisierung durch Entpoenalisierung (beim Besitz zum Eigengebrauch) gesetzt (wobei auch dabei andere Sanktionen wie der Entzug der Fahrerlaubnis eingesetzt werden). Beim Umgang mit Opiatabhängigen wurde langjährig dem Kriminalitätsparadigma - Abhängige sind vornehmlich Kriminelle und entsprechend zu sanktionieren - gefolgt. Erst die erkannte Unwirksamkeit dieses Prinzips führte dann zu einer stärkeren Beachtung des Krankheitsparadigmas. Auch hier sind zwei Linien zu unterscheiden: das Abstinenzparadigma (nur Abstinenz kann das erklärte Ziel einer Behandlung sein) oder die harm reduction, das Vermeiden unnötiger Härten für den Abhängigen bei dem Ziel verbesserter Überlebenschancen, einer gesundheitlichen und sozialen Stabilisierung sowie einer Verringerung der Kriminalitätsbelastung stehen im Vordergrund, ohne dass es notwendigerweise zur Abstinenz kommen muss. Die seit 2000 rechtlich gesicherte Möglichkeit, szenenahe Drogenkonsumräume einzurichten (§ 10 BtmG), gehört zu den Maßnahmen, ebenso wie niedrigschwellige Beratungs- und Therapieangebote, die Substitutionsbehandlung mit Methadon oder die Originalstoffvergabe.
In Deutschland wurde bei Abhängigen von sog. harten illegalen Drogen im BtmG 1982 mit den Aussetzen der Strafvollstreckung im Falle einer Therapie in einer anerkannten, zunächst ausschließlich stationären Therapieeinrichtung versucht, integrativ-spezialpräventiv zu wirken, wobei wesentlich dem Abstinenzparadigma gefolgt wurde. Schnelle Erfolge waren und sind damit aber nicht zu erzielen aufgrund der Eigenarten von Drogenkarriere und Abhängigkeit. Seit Anfang der 1980er-Jahre wurden in Deutschland Versuche mit der Codeinsubstitution unternommen. 1992 erfolgte eine Änderung des BtmG dahingehend, dass eine Substitutionsbehandlung als letzte Möglichkeit nun-mehr zulässig war (§ 13, ergänzt durch § 5 Betäubungsmittelverschreibungsverordnung). Ende der 1990er-Jahre kam auch in Deutschland die Frage nach Originalstoffabgabe an Schwerstabhängige, die nicht mehr anders zu erreichen sind, auf. In sieben Städten wurde dazu 2002 auf Basis der Erfahrungen aus ähnlichen Projekten in den 1990er-Jahren in der Schweiz ein dreijähriges Modellprojekt mit 1.120 Probanden begonnen (Medizinalisierungsmodell mit ärztlich kontrollierter Abgabe). Um Maßnahmen für die Lage in den JVA zu erproben, wurden Ende der 1990er-Jahre im Rahmen von Modellprojekten in Niedersachsen und Hamburg Spritzentauschautomaten in JVA aufgestellt.
Wenn einer Drogendelinquenzkarriere bei harten illegalen Drogen häufig eine Karriere mit all-gemeiner Delinquenz vorausgeht, wäre ein präventiver Ansatz, gefährdete Jugendliche davon abzuhalten, stark von Delinquenz geprägte Lebensstile zu praktizieren. Dazu müssen aber entsprechende gesellschafts-, sozial- und bildungspolitische Randbedingungen geschaffen werden, die eine stabile gesellschaftliche Integration der Zielgruppe unterstützen. Was die eher "jugendtypischen" illegalen Drogen (Cannabis, Amphetaminderivate) angeht, ist es fraglich, ob eine Kriminalisierung der (Cannabis-)Konsumenten, die in überwiegender Mehrheit ansonsten strafrechtlich unauffällig sind, den gewünschten präventiven Effekt hat. Mit rechtzeitigen, zielgruppengenauen, glaubwürdigen, nicht repressive Beratungsmaßnahmen (nicht nur für illegale Drogen) ließe sich vielleicht einer Intensivierung und Vorverlagerung des Konsums im Lebenslauf entgegenwirken. Die Frage ist allerdings, ob diese Maßnahmen nicht durch zyklische, eventuell weniger kontrollierbare "Drogenmoden" unter jungen Menschen überlagert werden.

Literaturhinweise:

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