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Interpol
 
Allgemeines: Interpol (www.interpol.org) ist die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation (IKPO). Interpol ist aufgrund der Mitgliederzahl der Staaten die größte global strukturierte Polizeiorganisation der Welt, sie umfasst derzeit 186 Mitgliedsstaaten. Ziel von Interpol ist der Austausch von allgemeinen und fallbezogenen polizeilichen Informationen durch gegenseitige Amtshilfe der Mitgliedsstaaten auf der rechtlichen Grundlage der Gesetze der jeweiligen Mitgliedsstaaten, um "(…) eine möglichst umfassende gegenseitige Unterstützung aller kriminalpolizeilichen Behörden im Rahmen der in den einzelnen Ländern geltenden Gesetze und im Geiste der Erklärung der Menschenrechte sicherzustellen und auszubauen sowie alle Einrichtungen, die zu Verhütung und Bekämpfung des gemeinsamen Verbrechens wirksam beitragen können, zu schaffen und auszubauen" (Artikel 2 Abs. a) und b) der Statuten der IKPO). Interpol wurde 1956 als Nachfolgeorganisation der 1923 in Wien gegründeten "Internationalen Kriminalpolizeilichen Kommission (IKPK)" als "Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation (IKPO)" in Paris neu statuiert. Seit 1946 nennt sich die Organisation "Interpol", wobei dieser Name ursprünglich die Telegrammadresse der IKPO war. Dienstsitz ist Lyon. Postanschrift: Pos 200, quai Charles de Gaulle, 69006 Lyon, Frankreich. Arbeitssprachen sind arabisch, englisch, spanisch und französisch.

Rechtlicher Rahmen: Die Arbeit von Interpol ist in den "Statuten der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol) - IKPOSt" geregelt. Sitz und Status der IKPO-Interpol sind in "Vereinbarung zwischen der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation und der Regierung der Französischen Republik, die Zentrale von Interpol und ihre Privilegien und Immunitäten in Frankreich betreffend" (IKPOImmV) geregelt. Als Datenschutzbestimmung der Archive wird die Archivkontrollregelung Interpol, die sog. "Briefwechsel betreffend die Organisation der internen Kontrolle der von der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO-Interpol) geführten Archive" angewendet.

Historische Meilensteine: /1923: Gründung der Internationalen Kriminalpolizeilichen Kommission (IKPK) durch 17 Staaten und deren Polizeivertreter in Wien, mit dem Ziel, nicht nur die Kontakte zwischen den Polizeien der Staaten zu erneuern, sondern auch zwischen den Völkern der Welt neue Kontakte zu schaffen. Die IKPK war damit die erste internationale polizeiliche Organisation, die sich Mitte des 19. Jahrhunderts als Reaktion auf die entstehende überörtliche Kriminalität, des "reisenden Rechtsbrechers", durch einen Zusammenschluss der nationalen Polizei gebildet hat. /1925: Beschluss, dass als Zentralstellen in den Mitgliedsstaaten Nationale Zentralbüros errichtet werden (Umsetzung in 1927). /1930: Einführung von spezialisierten Abteilungen für Geldfälschung, Kriminalaufzeichnungen und Ausweisfälschungen. /1938: Mit dem sog. Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich übernehmen die Nationalsozialisten die Kontrolle über die IKPK, gliedern diese Organisation an das Reichssicherheitshauptamt an, die IKPK wird mit ihrem Sitz von Wien nach Berlin verlegt. /1946: Wiederaufbau der Organisation unter der Führung belgischen Polizei in Paris. /1971: Die Vereinten Nationen erkennen den Rechtsstatus von Interpol als "Intergovernmental Organization (IGO)" an. Der Rechtsstatus wird durch ein Abkommen mit der französischen Regierung begründet, welches Sitz, Privilegien und Immunitäten zubilligt. /1989: Interpol verlegt sein Generalsekretariat nach Lyon. /2003: Interpol beginnt mit der Einführung seines Informationssystems "I-24/7".

Finanzierung: Interpols Budget betrug in 2006 insgesamt 45,1 Mio. Euro, wovon 89 % von den Mitgliedsstaaten stammen. Die weiteren Einnahmen stammen aus extern finanzierten Projektmitteln, aus privaten Stiftungen und von kommerziellen Unternehmen, die wiederum 4 % der Bruttoeinnahmen ausmachen. Mittel aus anderen Quellen stellen weitere 4% der Finanzeinnahmen dar. Knapp 50% des Budgets tragen die USA, Japan, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien.
Organisation: Interpol besteht aus einem Präsidium, dem Exekutivkomitee, der Generalversammlung, dem Generalsekretariat und den Nationalen Zentralbüros (NCB). Das Präsidium besteht aus einem auf vier Jahre gewählten, ehrenamtlich tätigen Präsidenten sowie drei Stellvertretern. Das Präsidium wird unterstützt durch das Exekutivkomitee, dem die Überwachung der von der Generalversammlung getroffenen Entscheidungen obliegt. Zudem übernimmt es die Dienstaufsicht des Generalsekretärs. Unterkomitee des Exekutivkomitees ist das Finanzkomitee, welches u. a. für die Budgetverteilung zuständig ist. Die Generalversammlung findet einmal jährlich statt und ist die höchste Instanz von Interpol, da durch diese Grundsatzentscheidungen, die Aufnahme neuer Mitglieder, strategische Entscheidungen und die Etatverabschiedung durch Mehrheitsbeschluss getroffen werden können. Die Mitgliedsstaaten entsenden Ihre Delegierten. Das Generalsekretariat ist die zentrale Verwaltung, in der alle Informationen administriert werden. Ihm steht der auf fünf Jahre gewählte Generalsekretär vor. Generalsekretär ist seit 2000 der US-Amerikaner Ronald K. Noble. Seit 1989 hat das Generalsekretariat seinen Sitz in Lyon (Frankreich) mit Regionalbüros in Argentinien, Côte d' Ivoire (Elfenbeinküste), El Salvador, Kenia, Thailand und Zimbabwe sowie einem Verbindungsbüro bei den UN in New York.
541 Personen (Stand: 2006) arbeiten für das Generalsekretariat, den Regionalbüros und dem UN-Büro von Interpol. 170 Personen dieses Personals sind Strafverfolger, die entweder von deren Nationalstaaten abgeordnet wurden oder durch diese bezahlt werden. Die aus den einzelnen Regionen entsandten Mitarbeiter betreuen je nach ihrer lokalen Herkunft die Nationalen Zentralbüros (NCB), die in die Regionen Afrika, Amerika, Asien und Südpazifik, Europa, den Mittleren Osten und Nordafrika aufgeteilt sind. Die Personalauswahl repräsentiert im Verhältnis die Interpol-Mitgliedsstaaten. Jeder Mitgliedsstaat unterhält ein nationales Interpol-Büro (NCB).
Seit September 2007 betreibt Interpol eine Fortbildungseinrichtung, die "INTERPOL Anti-Corruption Academy" in Wien, in der Experten in der Korruptionsbekämpfung ausgebildet werden.

Informationssystem: Interpols zentrales Informationssystem ist das "Interpol Global Communication System 24/", kurz "I-24/7", indem alle wesentlichen Datenbanken vereinigt sind und auch der Interpol-Schriftverkehr in allen vier Interpol-Sprachen abgewickelt wird. Hieran sind alle 186 Mitgliedsstaaten angeschlossen. Teil des "I-24/7" ist das Webportal, u. a. mit passwortgeschützten Datenbanken zur Kinderpornografie-Kriminalität und gefälschten Kreditkarten.

Datenbanken, die unter dem Oberbegriff "Automated Search Facilitities (ASF)" den Teilnehmern von Interpol zur Verfügung gestellt werden, umfassen neben der Personenfahndung, die Kraftfahrzeugfahndung, eine Datenbank über gestohlene Reisedokumente und gestohlene Kunstgegenstände. Zudem betreibt Interpol eine Fingerabdruck- und DNA-Datenbank. Exekutive Maßnahmen durch die nationale Polizei werden erst dann eingeleitet, wenn bei der ausschreibenden Stelle die Informationen verifiziert wurden.

Seit 2004 unterhält Interpol einen Informationsdauerdienst, der im Drei-Schicht-Betrieb rund um die Uhr arbeitet. Er ist zuständig für Eilt-Vorgänge, Koordination von staatenübergreifenden Maßnahmen sowie für das Krisenmanagement.

Zusammenarbeit: Interpol arbeitet auf der Grundlage von Verträgen mit internationalen Körperschaften, Regierungen und Nicht-Regierungsorganisationen zusammen, die sich der Kriminalitätsbekämpfung und der öffentlichen Sicherheit widmen. Hierzu gehört die Zusammenarbeit mit den UN, dem Internationalen Strafgerichtshof, der Europäischen Zentralbank, die Organisation für die Afrikanische Einheit. Aus diesen Verträgen entstehen oftmals internationale Symposien, Konferenzen und Arbeitsgruppen. Europol und Interpol haben eine Zusammenarbeitsvereinbarung, wobei die Mandatsbereiche eindeutig ausgestaltet sind. Interpol verfügt über keine eigenen "Fahnder".

Kritik: Interpol ist in seinem Mandatsbereich grundsätzlich durch die Statuten eingeschränkt: "Jede Betätigung oder Mitwirkung in Fragen oder Angelegenheiten politischen, militärischen, religiösen oder rassischen Charakters ist strengstens untersagt" (Artikel 3 der Statuten der IKPO). Interpol ist die Verfolgung von politisch motivierten Straftaten untersagt, was immer wieder zu Streit innerhalb der Organisation und zur Schaffung von Ausnahmetatbeständen durch die Resolution von 1984 geführt hat, die besagt, dass der jeweilige Nationalstaat den Begriff der politischen Tat definiert.
Die für die kriminologische Forschung relevante Internationale Kriminalstatistik (International Crime Statistics (ICS)), eine wichtige Vergleichsquelle zur registrierten Kriminalität, wurde 2006 eingestellt.

Literatur:
- Baldus, M. 2000: Polizeirecht des Bundes mit zwischen- und überstaatlichen Rechtsquellen, Heidelberg
- Bresler, F., 1993: Interpol, München

Schlüsselwörter: Kriminalpolizeiorganisation, Internationale Kooperation, IKPO, Internationale Kriminalpolizei
Marcus Weller
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