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Normalität des Verbrechens
 
Die These, dass Kriminalität normal und unter Umständen auch funktional und damit nützlich für die Gesellschaft ist, scheint dem gesunden Menschenverstand in geradezu herausfordernder Weise zu widersprechen. Dieser Umstand war dem französischen Soziologen Émile Durkheim (1858-1917) durchaus bewusst, als er sich Ende des 19. Jahrhunderts mit der Thematik befasste.
 
In seinem Werk "Regeln der sozialen Methode" begründet Durkheim (1961, zuerst erschienen 1895) die Normalitätsthese damit, dass Kriminalität und Abweichung in jeder Gesellschaft zu finden seien, ebenso wie die Strafe als Repressionsmittel. Dass eine Gesellschaft ohne abweichendes Verhalten unvorstellbar ist, entspricht durchaus gängigen kriminologischen Ansichten. Die Identität eines sozialen Systems setzt ein relevantes Maß an Übereinstimmung seiner Mitglieder im Hinblick auf Normen und Werte voraus. Eine vollständige Konformität des Einzelnen mit dem Kollektivbewusstsein ist jedoch unmöglich (vgl. Gephart 2004; Haferkamp 1973). Dabei kommt es nicht auf den absoluten Unterschied zwischen Kollektivbewusstsein und Individualinteresse an. Dies verdeutlicht Durkheim in seinem Buch am Beispiel eines musterhaften und vollkommenen Klosters: Wenngleich Verbrechen im eigentlichen Wortsinn in einer solchen Gemeinschaft nahezu undenkbar sind, werden Vergehen, die dem Durchschnittsbürger verzeihlich und kaum der Rede wert erscheinen, dasselbe Ärgernis erzeugen wie der gewöhnliche Verbrecher in der Gesellschaft.
 
Unterstützung erhält die These von der Normalität des Verbrechens durch die kriminologische Dunkelfeldforschung, die zu dem Ergebnis kommt, dass rund 90 Prozent aller Menschen in ihrer Jungend mindestens einmal etwas Illegales getan haben. Siegward Roth (1993: 11ff.) geht in einer Auseinandersetzung mit der Organisierten Kriminalität darauf ein, dass sich diese derselben Ideologie und Wertewelt verbunden fühlt wie die Gesellschaft und ihr Wirtschaftssystem. Aus dieser Perspektive ist also auch die Organisierte Kriminalität nicht etwas Fremdes, was sich eingeschlichen hat, sondern etwas Zugehöriges und damit systemimmanentes. Ferner hebt Roth die Doppelmoral des Durchschnittsbürgers hervor, der zwar Kriminalität im Grunde ablehne, selbst aber permanent gegen alle möglichen Normen verstoße. In diesem Zusammenhang verweist er auf Forschungen, die belegen, dass 75 Prozent der Angestellten im Einzelhandel mindestens einmal etwas gestohlen haben.
 
Auch wenn Kriminalität ein weit verbreitetes Phänomen darstellt, folgt daraus nicht zwangsläufig, dass das soziale Gleichgewicht der Gesellschaft dadurch gestört wäre. Je moderner und differenzierter eine Gesellschaft ist, desto schwieriger ist für sie die Durchsetzung von allgemeingültigen Normen, deren Akzeptanz durch die Mitglieder für den Zusammenhalt allerdings unerlässlich ist. Kriminalität kann einerseits als eine Art Katalysator dienen (Durkheim spricht von Verbrechen als einem Faktor der öffentlichen Gesundheit), als Kontrastmittel des Richtigen und Guten. Auf diese Weise wird eine Normverdeutlichung und -bekräftigung sowie eine klare Grenze zwischen erlaubtem von verbotenem Handeln erreicht. Zum anderen kann durch das Verbrechen ein sozialer Wandel initiiert werden. Provokant formuliert Durkheim (1961: 160): "Wie oft ist das Verbrechen wirklich bloß eine Antizipation der künftigen Moral, der erste Schritt in dem was sein wird." Als Beispiel aus jüngerer Zeit lässt sich die Änderung des §218 StGB anführen.
 
Im Resultat heißt das, dass Kriminalität funktional ist, solange das Kollektivbewusstsein dadurch gestärkt, stabilisiert und weiterentwickelt wird (z.B. durch die Katalysatorfunktion, die Normverdeutlichung und die Fähigkeit zur Wandlung). Pathologische Formen nimmt sie hingegen an, wenn das Kollektivbewusstsein durch ausufernde Kriminalität in den Zustand der Normlosigkeit (Anomie) versetzt bzw. zerstört wird. Man könnte vermuten, dass Kriminalität dann keine reale Gefahr für das Kollektivbewusstsein darstellt, wenn die Rechtsbrecher die Normen, die sie verletzten, kennen und grundsätzlich auch akzeptieren (die oben beschriebene Doppelmoral vieler Bürger wäre aus dieser Perspektive ein Indiz dafür, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt funktioniert).

 
Die Diskussion über die Bedeutung der Normalitätsthese und ihre Konsequenzen wurde zum Teil in recht barschem Ton geführt (vgl. Gephart 2004: 100ff.) Insbesondere der logische Widerspruch zwischen sozialer Normalität des Verbrechens und individueller Pathologie führte zur Konfusion der Experten: Während der Soziologe im Grunde nichts gegen das Verbrechen unternehmen müsste, ist der Psychologe zum Handeln aufgefordert.
 
Der Wert der Normalitätsthese zeigt sich im Wesentlichen darin, dass sie darlegt, wie mittels methodischer, wissenschaftlicher Herangehensweise Alltagstheorien bzw. so genanntes Jedermanns-Wissen überprüft und widerlegt werden kann.
 
Literatur
 
- Durkheim, Émile 1961: Die Regeln der soziologischen Methode. Luchterhand: Neuwied (Original: Les règles de la méthode sociologique. Félix Alcan, Paris 1895).
- Gephart, Werner 2004: Zur Soziologie von Recht und Moral. Einführung in das Studium Emile Durkheims. Vorlesung im Wintersemester 2003/2004. Bonn. Internet: http://www.soziologie.uni-bonn.de/Dokumente/Gephart/Gephart%20Durkheim-Vorlesung%202003%20Erster%20Teil%20Kor%20Gbur1%20Fortsetzung.doc (abgerufen am 16.06.2006)
- Haferkamp, Hans 1972: Kriminalität ist normal. Zur gesellschaftlichen Produktion abweichenden Verhaltens. Ferdinand Enke, Stuttgart.
- Roth, Siegward 1993: Ist Organisierte Kriminalität ganz normal? Eine Betrachtung zur Kriminalität der Braven. Kriminalistik. S. 11-14.
 

Klaus Bott
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