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OLAF
 
Die Abkürzung OLAF setzt sich aus der französischen Bezeichnung für das Europäische Amt zur Betrugsbekämpfung (Office Européen de Lutte Anti-Fraude) zusammen. Die Entstehung von OLAF beruht auf dem Beschluss 1999/352/EG der EU-Kommission vom April 1999. Das Amt hat seinen Sitz in Brüssel.

Als Vorgängerorganisation von OLAF hatte UCLAF die Wahrung der finanziellen EU-Interessen wahrgenommen. Allerdings war diese Vorgängerorganisation als eine weisungsabhängige Abteilung der Europäischen Kommission organisiert. Die Arbeit dieser Abteilung wurde unter anderem deshalb als wenig effektiv angesehen, weil das Vorgehen gegen EU-Mitarbeiter nur zögerlich erfolgte.

Die Aufgabe von OLAF besteht darin, die finanziellen Interessen der EU zu schützen. Indirekt geht damit der Schutz der europäischen Steuerzahler und des Ansehens der europäischen Organe einher. Dazu gehören vor allem die Aufdeckung von Betrugsfällen beim Zoll, die Steuerhinterziehung mit Auswirkungen auf den EU-Haushalt, Korruptionsfälle und schweres Fehlverhalten innerhalb der EU-Institutionen und der Subventionsmissbrauch. Daneben ist OLAF für die Aufdeckung von anderweitigen Gesetzesverstößen, die den EU-Haushalt schädigen, zuständig.

Um diese Aufgabe zu erfüllen, kann OLAF in Verdachtsfällen Untersuchungen einleiten und ermitteln. Dazu arbeitet es eng mit Interpol, Europol, den jeweiligen Behörden der EU-Staaten, der Weltbank und den Vereinten Nationen zusammen. Es führt selbst nur Verwaltungsuntersuchungen durch und unterstützt andere Behörden durch gesammelte Informationen und die Koordinierung von grenzüberschreitenden Ermittlungen. Durch das Monitoring wird der Ermittlungsverlauf anderer Behörden beobachtet. Im Bereich Intelligence bietet auch außereuropäischen Ländern Fachwissen, Analysen im Bereich der Strategie und Risikobewertungen an.

Das Amt wirkt bei den europäischen Betrugsbekämpfungsstrategien mit und veranlasst die erforderlichen legislativen Maßnahmen zur Verschärfung der einschlägigen Normen.

Die Ermittlungstätigkeit von OLAF ist auf die Verwaltung begrenzt. Das bedeutet, dass keine Diziplinar- oder Strafmaßnahmen selbständig eingeleitet werden können. Hinsichtlich der Disziplinarmaßnahmen ist OLAF auf die Unterstützung durch die EU-Organe angewiesen, hinsichtlich der Strafmaßnahmen auf die Justizorgane der jeweiligen Mitgliedsstaaten. Zu diesem Zweck wird nach Abschluss der Untersuchung durch OLAF der Vorgang an den Mitgliedsstaat oder die EU-Institution übergeben. Diese sind aufgefordert die Ermittlungsergebnisse im Rahmen ihrer Befugnisse umzusetzen. Damit ist der Erfolg der Arbeit auch von Außenstehenden abhängig.

OLAF ist innerhalb der EU-Kommission angesiedelt und untersteht im außerermittlerischen Bereich dem Vizepräsidenten für Verwaltung, Audit und Betrugsbekämpfung der Europäischen Kommission. Bei seinen Ermittlungen ist das europäische Amt zur Betrugsbekämpfung unabhängig. Die Leitung des Amtes wird vom Generaldirektor wahrgenommen, der gegenüber den EU-Organen und den Regierungen weisungsunabhängig ist. Der Generaldirektor wird bei seiner Arbeit von Stabsmitarbeitern unterstützt.

OLAF gliedert sich in vier Direktionen (A-D), die sich wiederum in Referate aufteilen.

Die Direktion A ist für Untersuchungen und operative Tätigkeiten zuständig. Ihre vier Referate (A1 - A4) befassen sich mit internen Untersuchungen der EU-Organe, Untersuchungen von EU- Agenturen und Außenstellen, mit der Außenhilfe und den dafür erforderlichen Ausgaben.

Die Direktion B mit ihren vier Referaten (B1-B4) umfasst das gleiche Aufgabengebiet in Hinblick auf Landwirtschaft, Zölle und strukturpolitische Maßnahmen.

Für die operative und politische Unterstützung ist die Direktion C mit ihren fünf Referaten (C1-5) zuständig. Sie leistet Beratung in Rechtsangelegenheiten, kümmert sich um die Betrugsprävention und Intelligence und den Schutz des Euros.

Innerhalb der Direktion D sind in acht Referaten (D1-D8) die allgemeinen Angelegenheiten angesiedelt. Dazu zählen die Öffentlichkeitsarbeit, der Pressesprecher, die Kommunikation, Gesetzgebung und Rechtsangelegenheiten, interinstitutionelle und Außenbeziehungen, die Erweiterung, die Ausschüsse und Berichte, die Verwaltung und das Personalwesen, der Haushalt, die Fortbildung, die Implementierung von Programmen und der Informationsdienst.

Die Durchführung der Ermittlungen wird von einem Überwachungsausschuss kontrolliert um die Unabhängigkeit von OLAF zu gewährleisten. Der Überwachungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, die keiner EU-Institution angehören dürfen, unabhängig sind und besondere Erfahrung in dem Aufgabenbereich von OLAF haben.

Zurzeit arbeiten fast 400 Mitarbeiter für OLAF. Diese verfügen größtenteils über Berufserfahrung in nationalen Behörden. Dabei kommen die Ermittler des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung aus verschiedenen Fachbereichen. Dazu zählen vor allem Polizei, Justiz, Zoll, Finanz- und Landwirtschaftsverwaltung. Die Vorteile der Zusammensetzung erleichtern den Kontakt zu den jeweiligen nationalen Ermittlern. 70% der Mitarbeiter werden im operativen Bereich eingesetzt.

Die Anzahl der Hinweise an OLAF lag 2006 bei 286, dabei wurden im selben Jahr 216 Fälle abgeschlossen. OLAF konzentriert sich bei den Ermittlungen auf wichtige, komplexe und zeitaufwändige Fälle. Im Zusammenhang mit der Arbeit des Europäischen Betrugsamtes konnten im selben Jahr 450 Millionen Euro eingezogen werden.

Herausragende Fälle sind die des Zigarettenschmuggels durch die Tabakkonzerne und die Eurostat -Affäre. In Sektoren, in denen der Betrug zum Nachteil der EU besonders gewinnbringend ist, werden von OLAF Task Groups eingesetzt. Die dazu zählenden Produkte sind Zigaretten, Alkohol und Lebensmittel.

Jeder Bürger, der eine betrügerische Handlung zum Nachteil des EU-Haushaltes wahrnimmt, kann sich unter einer kostenfreien Telefonnummer (0800 1820595) an OLAF wenden.

http://ec.europa.eu/anti_fraud/index_de.html, 09.03.2008

Schlagwörter: EU, Betrugsbekämpfung, EU-Haushalt, Organisation, Aufgaben
Julitta Gotzner
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