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Prostitution
 
Geschichte der Prostitution
Erste Hinweise auf die Prostitution finden sich bereits 1400 v. Chr. in Kleinasien und Nordafrika in Form der rituellen Tempel- und der Gastprostitution. Im antiken Griechenland wurde die Prostitution dann erstmals kommerzialisiert insofern der griechische Herrscher Salomon 594 v. Chr. das erste staatliche Bordell errichtete. Im 13. Jahrhundert n. Chr. entstanden sodann die ersten „Frauenhäuser“, welche zunächst als private und später auch als staatliche Bordelle betrieben wurden. Das Mittelalter war von einem zwiegespaltenen Verhältnis zur Prostitution geprägt, denn diese wurde einerseits geduldet, andererseits aber auch moralisch verurteilt und in die entlegensten Areale der Städte kaserniert. Im Zeitalter der Industrialisierung breitete sich die Prostitution dann im Zuge der Urbansierung rapide in allen europäischen Großstädten aus. Das 19. Jahrhundert war dabei von einer Duldung bei gleichzeitiger massiver Überwachung und Reglementierung durch den Staat bestimmt; es wurde nicht versucht die Prostitution zu verbieten, sondern diese vielmehr umfangreich zu kontrollieren. Im Jahre 1927 kam es dann mit der Verabschiedung des Art. 297 EGStGB zu einer verstärkten Reglementierung und Überwachung der Prostitution in Form der sog. „Sperrbezirke“. Im Dritten Reich wurde die Prostitution sodann einerseits durch die öffentliche Hand (z.B. in Form von Wehrmachts- oder KZ-Bordellen) betrieben, andererseits aber wurden die Prostituierten zugleich offiziell verfolgt. Von der Nachkriegszeit bis in die Gegenwart war die Prostitution in Deutschland grundsätzlich gestattet und in beschränktem Umfang toleriert, wurde zugleich aber auch konsequent reglementiert und kontrolliert.
 
Zahlen und Fakten
Genaue Zahlen zum Umfang der Prostitution in der Bundesrepublik existieren nicht. Laut „TAMPEP VIII-Report 2008/2009 zur Prostitution in Europa“ ist jedoch von schätzungsweise 400000 tätigen Prostituierten auszugehen, die von täglich ca. 1 Millionen (vorwiegend männlichen) Kunden frequentiert werden. Basierend auf Expertenschätzungen geht der Report davon aus, dass 65% der weiblichen und 80% der männlichen Prostituierten Migranten sind, wobei deren Anteil im Längsschnittvergleich seit 1999 stetig ansteigt. Im Hinblick auf die ausländischen Prostituierten ist festzustellen, dass selbige vor allem unter schlechter Rechtsstellung, Armut, Sprachproblemen, Gewalt und Missbrauch sowie sozialer Isolation leiden. Deutsche Prostituierte beklagen hingegen Finanzprobleme, Gewalttätigkeiten und Missbrauch, fehlende berufliche Identität, Stigmatisierung, Diskriminierung und nicht zuletzt persönliche Abhängigkeit und psychischen Druck. 70% der im TAMPEP-Report befragten Experten gehen zudem von einer erhöhten Drogen- und Alkoholabhängigkeit deutscher Prostituierter aus; 50% sehen eine erhöhte Abhängigkeit auch bei ausländischen Prostituierten. 80% der Experten schätzen, dass deutsche Prostituierte einer gesteigerten Viktimisierungswahrscheinlichkeit ausgesetzt sind; 85% vermuten dies auch für ausländische Prostituierte.
 
Insgesamt betrachtet wird Prostitution überwiegend von Frauen (90%) und nur zu einem geringen Teil von Männern (7%) und Transsexuellen (3%) ausgeübt. Sie findet zu 87% in geschlossenen Räumen (vorwiegend in Appartements und Bordellen) und zu 13% im Freien (hier vorwiegend auf der Straße) statt.
 
Sonderformen: Stricher-, Minderjährigen- und Kinderprostitution
In der sog. „Stricherszene“ bieten vorwiegend junge/jugendliche Männer ihre Sexdienste an. Verlässliche gesamtdeutsche Zahlen zur Stricherszene fehlen; es existieren lediglich Regionalstudien. So ergab eine Studie der AIDS-Hilfe Essen im Jahre 2008 einen geschätzten Umfang von ca. 60 - 100 Strichern in der Stadt Dortmund sowie von 200 - 250 Jugendlichen und Männern im östlichen Ruhrgebiet, die im Bereich der Stricher-, Club- und Internetprostitution tätig sind.
 
Genaue Zahlen zum Umfang der Prostitution Minderjähriger und Kinder fehlen ebenfalls. Bezüglich der Minderjährigenprostitution zählte die PKS 2008 insgesamt 836 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen (§ 182 StGB) sowie 126 Fälle der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (§ 180 StGB). Wie bei allen Sexualdelikten dürfte aber auch hier von einem sehr hohen Dunkelfeld auszugehen sein. Bei der Kinderprostitution fehlt es gänzlich an einer gesonderten Ausweisung durch die PKS; der Zweite Periodische Sicherheitsbericht (PSB II) zählte jedoch im Jahre 2005 insgesamt 80 Kinder als Opfer der §§ 180, 180a StGB sowie 3 Opfer von Zuhälterei und 2 Opfer von Menschenhandel. In welchem Umfang Kinderprostitution tatsächlich betrieben wird ist bis auf die Zahlen einiger regionaler Erhebungen allerdings völlig unklar. Einigermaßen verlässliche Schätzungen werden regelmäßig durch die Hilfsorganisationen Terre des hommes und K.A.R.O. e.V. durchgeführt.
 
Wirtschaftliche Aspekte der Prostitution
Die Prostitution stellt einen ernst zu nehmenden Wirtschaftsfaktor dar. Schätzungen zufolge erwirtschaftet das Prostitutionsgewerbe jährlich einen Umsatz von ca. 14,5 Milliarden Euro. Dabei ist zu beachten, dass auch etliche, im Umfeld der Prostitution angesiedelte Wirtschaftszweige (Schankbetriebe, Bordelle, Taxiunternehmen etc.), erheblich von der Prostitution (mit-) profitieren.
 
Prostitution und Organisierte Kriminalität
Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben und damit auch die Bereiche Zuhälterei, Prostitution und Menschenhandel zählen zu den typischen Betätigungsfeldern der Organisierten Kriminalität. Bei dieser „Milieukriminalität“ handelt es sich um Kontrollkriminalität, d.h. ihre Aufdeckung steht in engem Zusammenhang mit der jeweiligen Kontrollintensität der Behörden. Insbesondere mit dem Fall des Eisernen Vorhangs Anfang der 90er Jahre haben Menschenhandel und Zwangsprostitution verstärkt in Deutschland Einzug gehalten. Die meist weiblichen und illegal in der Bundesrepublik aufhaltigen Prostituierten sind häufig in einem Abhängigkeitskreislauf gefangen und können keine offizielle Hilfe in Anspruch nehmen. Laut PSB II ist die Verurteilungsquote gerade beim Menschenhandel sehr gering, da die Prostituierten oftmals aus Angst vor Abschiebung oder aufgrund von Drohungen keine Anzeige erstatten und zudem ihre finanzielle Unterstützung im Falle einer Aussage vielfach ungeklärt ist. Laut PKS wurden im Jahre 2008 insgesamt 282 Fälle der Zuhälterei und 704 Fälle des Menschenhandels erfasst.
 
Ursachen
Die Gründe dafür, warum Menschen der Prostitution nachgehen sind vielfältig und nicht eindeutig geklärt; Prostitutionsausübung erfolgt sowohl freiwillig als auch zwangsweise. Als mögliche Ursachen kommen sexuelle Opfererfahrungen in der Kindheit, zerrüttete Familienstrukturen, Drogensucht, Minderwertigkeitsgefühle, Armut und Arbeitslosigkeit aber auch ein Streben nach Luxus oder das Ablehnen von Konventionen in Betracht. Zur Ursachenthematik existieren eine Vielzahl von Theorien: Von Lombroso´s, Auffassung, die Prostitution sei eine weibliche Form kriminellen Verhaltens bis hin zu radikal-feministischen Ansätzen werden im Schrifttum unzählige Erklärungsmodelle vertreten.
 
Erscheinungsformen
Die Prostitution weist vielfältige Erscheinungsformen auf:

 
Beim „Straßenstrich“ kommt es zur Kontaktanbahnung zwischen Prostituierten und Kunden auf der Straße, um die Dienstleistung dann anschließend an anderer Örtlichkeit (z.B. in Steigen oder Stundenhotels) durchzuführen. Auf dem „Autostrich“ (Unterfall des Straßenstrichs) steigen die SexarbeiterInnen in das Fahrzeug des Freiers ein, um ihre Dienstleistung anschließend im Auto selbst oder an einem anderen Ort zu erbringen; häufig finden sich hier Minderjährige und Drogenabhängige, da diese in den Bordellen wegen etwaiger strafrechtlicher Konsequenzen nur selten geduldet werden. Bei der „Wohnungsprostitution“ wird die Dienstleistung nach vorheriger Anbahnung (z.B. durch Kontaktanzeigen oder -agenturen) in der Wohnung der Prostituierten oder der des Freiers erbracht. Im Gegensatz dazu zeichnet sich die „Bordellprostitution“ dadurch aus, dass das genutzte Gebäude vorwiegend der Prostitutionsausübung dient, Personal zur Verfügung steht, Mieten an den Betreiber gezahlt werden und eine Protektion der Beschäftigten besteht. Ein Unterfall davon ist die „Club- oder Salonprostitution“, bei welcher die Prostituierten meist fest angestellt sind und wo ein fester, meist besser verdienender Kundenstamm verkehrt. Eine weitere Form stellt die „Hotelprostitution“ dar, bei der die Dienstleistung nach vorheriger „Buchung“ in eigens dafür angemieteten Hotelzimmern erbracht wird; Hotelprostitution ist meist hochpreisige „Edelprostitution“, bei der teilweise auch längerfristige Begleitung und Gesellschaft angeboten wird. Letztlich wäre die in etlichen Varianten auftretende „Lokalprostitution“ zu nennen, bei welcher es in einschlägigen Gaststätten zum ersten Kontakt zwischen Prostituierten und Freier kommt und die eigentliche Dienstleistung dann meist in einem angemieteten Zimmer in der Nähe erbracht wird.
 
Strafbarkeit im Zusammenhang mit der Prostitution
Die Prostitutionsausübung ist in der Bundesrepublik für Prostituierte straflos. Eine Ausnahme bilden jedoch die Vorschriften der §§ 184e (Ausübung der verbotenen Prostitution im Sperrbezirk) und 184f StGB (Ausübung jugendgefährdender Prostitution). Strafbarkeiten ergeben sich darüber hinaus für Dritte, sofern sie, insbesondere durch ausbeuterisches Verhalten, zum Nachteil der Prostituierten handeln.
 
Weiterhin kommt es im Umfeld des Prostitutionsgewerbes nicht selten zu kriminellen Handlungen, welche sich wie folgt kategorisieren lassen:
- Straftaten zum Nachteil des Freiers (z.B.: Beischlafdiebstahl, Betrugs- oder Gewaltdelikte)
- Straftaten zum Nachteil der Prostituierten (durch Freier, Zuhälter oder andere Prostituierte z.B. in Form von Sexualstraftaten, Raub- oder Körperverletzungsdelikten)
- Straftaten aus dem Milieu/Revierstreitigkeiten im Rotlichtbereich.
 
Sperrbezirke bzw. Reglementierungen und ihre Folgen für die Prostitution
Vergleicht man die Länder der EU, so lässt sich feststellen, dass der Umgang mit Prostitution in den einzelnen Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich gehandhabt wird: Während z.B. Tschechien, Polen oder Spanien einen sehr liberalen Umgang mit der Sexarbeit pflegen, ist die Prostitution in Ländern wie Schweden, Irland oder Malta größtenteils ganz verboten. Deutschland nimmt dabei eine Zwischenstellung ein, denn obwohl die Prostitution hier grundsätzlich legal ist, wird sie in der Bundesrepublik streng reglementiert und kontrolliert. Neben Gesundheitsüberwachung, Auflagen und polizeilichem Kontrolldruck kommt es auch zu räumlichen Beschränkungen, da Art. 297 I EGStGB erlaubt, Sperrbezirke zum Schutze der Jugend oder des öffentlichen Anstandes festzulegen. Viele Kommunen machen großzügig von diesen Sperrbezirksverordnungen Gebrauch. Reglementierungen haben indes maßgeblichen Einfluss auf die Arbeitsbedingungen der Prostituierten: Als Folge der „Sperrbezirkspolitik“ erfolgt zwangsläufig eine Kriminalisierung und eine Verdrängung des Prostitutionsgewerbes in die Randbezirke der Kommunen. Eine zu inflationäre Verwendung von Sperrbezirken verstärkt zudem Zuhälterei und erhöht den „Konkurrenzdruck“ in den erlaubten Prostitutionsbezirken; darüber hinaus werden ausschließlich die Prostituierten und nicht die Freier belastet. Die gängige Sperrbezirkspraxis steht auch oftmals in bedenklichem Ausmaß im Widerspruch zur Rechtsordnung, denn Art. 297 III EGStGB verbietet ausdrücklich Wohnungsbeschränkungen auf bestimmte Straßen oder Häuserblocks zum Zwecke der Ausübung der Prostitution (sog. Kasernierungsverbot).
 
Rechtliche Stellung der Prostituierten bis zum Jahre 2002
Bis zum Jahre 2002 galt die sexuelle Dienstleistung als sittenwidrig im Sinne von § 138 I BGB; die vertragliche Vereinbarung des Liebesdienstes war somit nichtig und die Beteiligten konnten daraus keinerlei zivilrechtliche Ansprüche ableiten. Dies aber führte dazu, dass die Prostituierten ohne staatlichen Schutz und ohne Rechte waren und die Bildung von Milieus begünstigt wurde. Letztlich hatten Prostituierte auch keinerlei Anspruch auf Renten-, Arbeitslosen- oder Krankenversicherung, so dass viele von ihnen im Alter bzw. im Falle von Arbeitsunfähigkeit mittellos wurden.
 
Reformen
Bezugnehmend auf das sog. „Cafehaus-Urteil“ vom 01.12.2000 (VG Berlin, 35 A 570.99) verabschiedete der Bundestag das Prostitutionsgesetz (ProstG), welches am 01.01.2002 in Kraft trat. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Rechtsstellung und der sozialen Absicherung der Prostituierten, der Abbau krimineller Milieus sowie eine erhöhte Selbstbestimmung der SexarbeiterInnen; zudem sollen die Ansprüche von Bordellbetreibern an die Prostituierten beschränkt werden. Das Gesetz verbietet darüber hinaus Forderungsabtretungen der Prostituierten an Dritte und trifft somit Vorsorge gegen deren finanzielle Abhängigkeit. Nach dem ProstG entsteht nun mit der Vereinbarung des Liebesdienstes (bezogen auf das Entgelt) ein einseitig verpflichtendes Schuldverhältnis. Etwa zeitgleich mit Verabschiedung des ProstG gingen einige Städte und Kommunen vielversprechende neue Wege im Umgang mit der Prostitution („Dortmunder Modell“ bzw. „Kölner Modell“).
 
Im Zuge des ProstG wurde auch das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) eingeführt, welches die Gesundheitsüberwachung der Prostituierten reformiert.
 
Kritik
Trotz Einführung des ProstG wird auch heute noch Handlungsbedarf gesehen: So wird z.B. kritisiert, dass Prostituierte noch immer anfällig für gewalttätige Übergriffe und Stigmatisierungen sind und viele unter ihnen noch immer keine eigene Berufsidentität gebildet haben, was wiederum zu einer weiteren Verfestigung bestehender Abhängigkeitsverhältnisse führe. Es werden daher weitreichende Aufklärungskampagnen, eine die Vorgaben des ProstG überwachende Instanz sowie eine Vereinheitlichung der Umsetzung des ProstG in allen Bundesländern gefordert. Im Hinblick auf ausländische Prostituierte sieht man zudem Bedarf an einer Abstimmung des ProstG mit dem AuslG. Zugleich wird auch die Abschaffung des Art. 297 EGStGB gefordert, um einer Kriminalisierung, Stigmatisierung und Ausgrenzung von Prostituierten entgegen zu wirken.
 
Literatur:
- Mitrovic, E.: Von der Tempelprostitution bis zur Tippelzone, Einblicke in die Geschichte der Prostitution, http://www.verdi.de/besondere-dienste.hamburg/themen/arbeitsplatz_prostitution/download/data/vortrag_geschichte-der-prostitution.pdf
- N.N.: Sex work in Europe. A mapping of the prostitution scene in 25 European Countries. Annex 4 National Reports, http://tampep.eu/documents/ANNEX%204%20National%20Reports.pdf
- Richter, M.: Empowerment und Prostitution - Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes auf die Lebenswirklichkeit von Prostituierten -, http://fhdd.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2007/359/pdf/Empowerment_und_Prostitution.pdf
- Schlüsselwörter: Prostitutionsgesetz, Bordell, Sperrbezirk, Zuhälter, Organisierte Kriminalität, Kinderprostitution

Holger Klein
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