A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Alle |
Psychotherapie (Tätertherapie, Kriminaltherapie, Sexualtherapie)
 
Psychotherapie mit Straftätern wird auch Tätertherapie oder Kriminaltherapie genannt. Manche Menschen (auch Strafrichter) glauben, dass es ausreicht, einem verurteilten Straftäter eine Sexualtherapie aufzuerlegen. Die Psychotherapie mit straffälligen Menschen hat eine sehr wechselhafte Geschichte vom therapeutischem Optimismus über „nothing works“ bis zu neueren Ansätzen einer modulgeführten Therapie. Therapie mit Straftätern kann geschlossen (mit Strafgefangenen, Sicherungsverwahrten oder Patienten des Maßregelvollzugs) oder ambulant (mit Straftätern, die sich in Freiheit befinden) stattfinden.

Nicht jeder, der eine Straftat begangen hat, bedarf einer Behandlung. Es gibt Taten aus Egoismus, Gewinnsucht, usw. Wirtschafts- und Umwelttäter lassen sich nur schwer behandeln. Zugleich begehen z. B. schizophrene Menschen in wahnhafter Verkennung oft schwere Straftaten, ohne dass sie hierfür strafrechtlich verantwortlich sind. Sie werden manchmal von Gerichten für schuldunfähig erklärt (Maßregelvollzug) und bei fehlender Wiederholungsgefahr sogar freigesprochen.

Psychotherapie umfasst die Behandlung solcher seelischer Erkrankungen und Störungen einschließlich psychischer Behinderungen, die Menschen bei der Wahrnehmung, den Körperfunktionen, der Erlebnisverarbeitung, ihrem Verhalten und ihren sozialen Beziehungen einschränken. In den meisten Fällen leiden die Betroffenen unter diesen Symptomen, manchmal leidet aber die Umwelt mindestens in gleichem Maß. Die Zahl der psychischen Erkrankungen bzw. Störungen in Deutschland hat ständig zugenommen. Arbeitsunfähigkeit wegen solcher Erkrankungen stehen heute hinter Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems an zweiter Stelle in der Krankheitsstatistik. Verändert hat sich heute auch die gesellschaftliche Einstellung gegenüber psychischen Erkrankungen, die heute weit her akzeptiert werden als früher. Der Makel des „Verrückten“ ist weitgehend verschwunden. Gleichzeitig wird oft übersehen, dass gesellschaftliche, ökonomische und soziale Probleme psychische Störungen mit verursachen.

Eine psychotherapeutische Behandlung wird vorbereitet mit dem Ausschluss von körperlichen Ursachen für das Leiden, der Erhebung einer ausführlichen Vorgeschichte und der aktuellen Problematik sowie der Erstellung einer Diagnose. Daraus ergibt sich ein Behandlungsziel. Die meisten Therapieverfahren behandeln ihre Patienten durch Gespräche, dazu kommen bei einigen Krankheitsbildern auch Medikamente.

Ziele von Therapien - somatischer wie psychischer - sind unterschiedlich: Es geht um die vollständige Heilung, eine Besserung der Symptomatik (weniger schwere oder seltener auftretende Symptome), um die Erhaltung des Status Quo, um eine Beeinflussung eines Krankheitsverlaufes (z. B. die Verlangsamung einer Verschlechterung), um Linderung bei unheilbaren Erkrankungen, schließlich um Ersatz (z. B. Prothesen, Blindenschrift o. ä.) oder um das Management einer Krankheit oder einer Störung.

Geprüft werden vor Aufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung auch die Therapiebedürftigkeit (ist die Störung überhaupt mit Psychotherapie behandelbar und ist sie schwer genug?), die Therapiefähigkeit (ist der Patient von seiner Einsichtsfähigkeit und seiner individuellen Belastungsfähigkeit in der Lage, eine Therapie durchzustehen?) und die Therapiemotivation (ist der Patient bereit, sich den Belastungen einer Psychotherapie zu unterziehen?).

Psychotherapie kann stationär oder ambulant erfolgen. Bei einer schweren Störung mit hohem Rückfallrisiko ist eine stationäre Aufnahme sinnvoll, weil die Gefahr von Fremd- oder Selbstgefährdung besteht. Hier wird der Erkrankte von den Belastungen im Alltag abgeschirmt und eine psychotherapeutische Behandlung eingeleitet. Zu einer psychotherapeutischen Behandlung kann heute neben Gesprächen auch eine Behandlung mit Medikamenten (sog. Psychopharmaka) erfolgen. Mit richterlicher Genehmigung können weitere zur Behandlung erforderliche Maßnahmen (geschlossene Unterbringung, Fixierung, Zwangsmedikation) erfolgen. Auch zur medikamentösen Einstellung ist ein Aufenthalt in einer Klinik sinnvoll.

Bei einer ambulanten Psychotherapie erscheinen die Patienten in der Regel wöchentlich zu einem 50minütigen Gespräch in der Praxis eines Psychotherapeuten, um dort in Einzelsitzungen oder in Gruppen behandelt zu werden Gruppenbehandlungen dauern länger. Bei einer Familientherapie wird die gesamte Familie mit einbezogen. Bei bestimmten Störungen begleiten Therapeuten ihre Patienten in den Alltag, um dort schwierige Situationen mit dem Patienten zu trainieren.

In Psychotherapeutenkreisen gab es über Jahrzehnte hinweg heftige Methoden- und Schulenstreite. Psychoanalytiker, Verhaltenstherapeuten und humanistische Verfahren warfen einander vor, mit untauglichen Mitteln zu behandeln. Mittlerweile sind die Vertreter der verschiedenen Verfahren aufeinander zugegangen. Heute geht man störungsorientiert vor, d. h. man prüft, welche Störung mit welchem Verfahren am besten behandelt werden kann. Die Ausübung der Psychotherapie ist im Psychotherapeutengesetz geregelt, nur bestimmte Berufe können nach entsprechender Ausbildung behandeln.

Eine psychotherapeutische Behandlung von Straftätern bedeutet in der Regel Therapie unter dem Druck eines laufenden Strafverfahrens bzw. nach einem Urteil mit gerichtlicher Weisung (Maßregelvollzug). In Massenmedien wird oft von „Zwangstherapien“ oder Therapieauflagen gesprochen, was auf Strafbedürfnisse in der Öffentlichkeit und bei den Behandelnden hinweist. Viele Therapeuten weigern sich aus Angst, bei Rückfällen ihren Ruf zu gefährden, Straftäter zu behandeln. Die Wirkungsforschung hat belegt, dass der wichtigste Behandlungsfaktor in einer Psychotherapie die Person des Therapeuten und die Beziehung zwischen Patienten und Therapeuten ist. Psychotherapien mit Straftätern scheitern gerade an dieser Stelle, weil Therapeuten selbst nicht in der Lage sind, eine Beziehung zu Straftätern aufzubauen, insbesondere, wenn diese schwere Delikte begangen haben.

Ein weiteres Problem bei der Psychotherapie mit Straftätern ist das Ausufern des Präventionsprinzips. Unter therapeutischem Vorzeichen wird der Umgang mit Tätern nicht von seiner Schuld durch die früher begangenen Delikte bestimmt, sondern durch die Annahme künftiger Straffälligkeit, wenn nicht behandelt wird. Dabei kommt es gerade im Strafvollzug und in der Sicherungsverwahrung zur Verweigerung von Lockerungen und zu überlangen Haftdauern. Hier dürfen Psychotherapeuten sich nicht missbrauchen lassen. Auf der gleichen Linie liegt der Versuch, therapeutische Maßnahmen mit prognostischer Tätigkeit zu vermischen.

Viele Gewalt- und Sexualstraftäter haben behandlungsbedürftige psychische Störungen. Wenn diese psychotherapeutisch behandelt werden und im Rahmen der Therapie ein Rückfallmanagement erarbeitet wird, sinkt die Rückfallgefahr (tertiäre Prävention). In der Psychotherapie mit Straftätern geht es darum, der Person des Täters mit Achtung zu begegnen, was aber seine strafbaren Handlungen nicht einbezieht. Erfolgreiche Therapeuten sind zugleich „Trainer“ ihrer Klienten und coachen sie im Umgang mit schwierigen Situationen und mit Konflikten.

Das erste Ziel in der Täterbehandlung ist die Änderung der Fremdmotivation in Eigenmotivation. Dies ist häufiger möglich als angenommen wird. Dann folgt die Erhebung einer Vorgeschichte, zu der auch Urteile und Gutachten gehören. Viele Verfahren für die Behandlung von Straftätern arbeiten heute mit dem Ziel: „No cure, but control“: Es gibt keine Heilung, aber der Täter (oft in Kooperation mit seinem sozialem Umfeld) kann lernen, die Störung selbst zu kontrollieren. Zu einer zeitgemäßen Täterbehandlung gehört ein gründliches Durcharbeiten aller Delikte (Deliktszenario, Tatrekonstruktionen), wobei auch die Zeit vor dem Delikt und nach dem Delikt besprochen wird, um zu prüfen, welche Gedanken und Gefühle ein Täter vorher und nachher hatte und durch welche Entscheidungen er auf die Tat zusteuerte. Täter lernen systematisch, sich in die Rolle ihrer Opfer zu versetzen und die begangenen Taten so zu besprechen. Dies dient nicht dazu, Täter moralisch zu bearbeiten. Aus den gewonnen Erkenntnissen werden vielmehr Risikoanalysen und Krisenpläne entwickelt, die Tätern helfen sollen, krisenträchtige Situationen frühzeitig zu erkennen und - meist mit Hilfe von Betreuern und dem sozialen Umfeld - zu meistern.

Der früheren Kritik am Behandlungsgedanken muss entgegengehalten werden, dass zwar gesellschaftliche und soziale Ursachen von Straffälligkeit durch Psychotherapie nicht zu beseitigen sind. Dennoch kommen andere Menschen in der gleichen sozialen Situation auch ohne Straftaten zurecht. Sicher ist ebenfalls, dass auch Menschen mit ähnlich schwierigen Lebensgeschichten nicht gleiche Entwicklungen vollziehen. Es geht also darum, (bekannt gewordenen) Tätern zu helfen, objektive Probleme und schwierige soziale Situationen zu bewältigen, ohne dass es zu Delikten kommt.

Literatur:

• Rauchfleisch, Udo (1999) Außenseiter der Gesellschaft. Psychodynamik und Möglichkeiten zur Psychotherapie Straffälliger, Göttingen
• Stoller, Robert (1979) Perversion. Die erotische Form von Hass, Hamburg
• Fiedler, Peter (2004) Sexuelle Orientierung und sexuelle Abweichung, Weinheim-Basel

Michael Stiels-Glenn
© 2006-2024 Thomas Feltes | Impressum | Datenschutz