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Vandalismus
 
Vandalismus ist ein Phänomen, das sich vordergründig in der sinnlosen Zerstörung oder Beschädigung von Sachen äußert (*Straßenkriminalität). Bei näherer Betrachtung sind diese Handlungen jedoch nur scheinbar motivlos. So meint Füllgrabe, "Vandalismus gegen Eigentum... ist eine psychologische Reaktion, um Depressionen in Erregung zu verwandeln und Lust daraus zu gewinnen, daß man ein soziales Tabu verletzt. Die tieferliegende Motivation des Vandalismus ist also, eine Bestätigung dafür zu erhalten, daß auch machtlose Menschen, die sonst von mächtigen Institutionen und Mächten kontrolliert werden, von Zeit zu Zeit aus ihrer Ohnmacht entfliehen, rebellieren und auch ihre Umwelt ... kontrollieren können."
Zur Unterscheidung zwischen Vandalismus und bloßer Sachbeschädigung wird darauf abgestellt, daß Vandalismus auf die Beschädigung oder Zerstörung einer Sache um ihrer selbst willen gerichtet ist. Die bloße Sachbeschädigung verfolgt darüber hinaus einen weiteren Zweck, so etwa, wenn ein Lenkradschloß beschädigt wird, um das Kfz zu entwenden. Nach Jäger ist Vandalismus immer dann anzunehmen, wenn sich (jugendliche) Zerstörungswut unmotiviert oder "aus Übermut" gegen Sachen richtet.
Bei den Objekten handelt es sich häufig um öffentliche Einrichtungen, wie z. B. Telefonzellen, öffentliche Verkehrsmittel, Sportstätten anläßlich von Großveranstaltungen, Schulen, aber auch Gemeinschaftsanlagen in Wohnblocks. Auffallend dabei ist, daß Vandalismus ein stadtspezifisches Phänomen ist.

Über das Ausmaß der tatsächlich begangenen vandalistischen Taten läßt sich für das Bundesgebiet keine gesicherte Aussage machen. Dies liegt einmal daran, daß das deutsche Strafrecht vandalistische Handlungen nicht speziell erfaßt. Vielmehr werden sie überwiegend unter die Tatbestände der Sachbeschädigung (§§ 303 - 305 StGB) subsumiert. Wie groß der Anteil der vandalistischen Taten an den von der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 1988 registrierten 383.349 Sachbeschädigungen ist, kann deshalb nicht näher bestimmt werden. Zum anderen ist nach Dunkelfelduntersuchungen davon auszugehen, daß nur jede 15. bis 30. Sachbeschädigung angezeigt und polizeilich registriert wird. Eine Ausnahme dürften die Sachbeschädigungen an Kfz bilden, die 1988 immerhin 181.099 Fälle ausmachten (*Dunkelfeldforschungen). Hierbei ist jedoch zu bedenken, daß die Sachbeschädigungen an Autos, wie abgebrochene Antennen etc., vom Geschädigten teilweise als "Entwendungen an Kfz" dargestellt werden dürften. Die Versicherungen regulieren die Schäden nämlich in der Regel nur dann, wenn ein Diebstahl, nicht aber eine Sachbeschädigung vorliegt. Auf diese Weise könnten die statistischen Zahlen hier überhöht sein. Insgesamt ist, unterstellt man in etwa ein konstantes *Anzeigeverhalten, ein ansteigender Trend vandalistischer Akte festzustellen.
Der materielle Schaden (*Schaden durch Kriminalität) durch vandalistische Taten ist der PKS ebenfalls nicht zu entnehmen, jedoch dürfte er beträchtlich sein. Allein die Reparaturkosten für beschädigte Telefonzellen belaufen sich in der BRD jährlich auf mehrere Millionen.
Zu den Merkmalen vandalistischer Täter ist zu sagen, daß es den typischen Vandalisten nicht gibt. Die Täter kommen sowohl aus städtischen als auch aus ländlichen Gebieten und gehören allen sozialen Schichten an. Von den im Jahre 1988 ermittelten Tatverdächtigen für den Bereich Sachbeschädigung waren nur rund 9 % weibliche Personen. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen betrug insgesamt rund 25 %. Vandalismus kann als ein aggressives Gruppendelikt (*Gruppendelinquenz) bezeichnet werden.
Als mögliche Entstehungsbedingungen werden u. a. genannt: Sozialisationsdefizite, Drogen- und Alkoholmißbrauch, aber auch die Anonymität vor allem in der Großstadt und die mangelhafte informelle Sozialkontrolle. Hinzu kommen unzureichende Möglichkeiten der Identifikation mit der eigenen Umwelt und der Partizipation an Entscheidungsprozessen.

Literatur:
- Kube, E.; Schuster, L.: Vandalismus. Erkenntnisstand und Bekämpfungsansätze. 2. erw. Auflage, Wiesbaden 1983.

Entnommen mit freundlicher Genehmigung des Kriminalistik-Verlages Heidelberg aus der gedruckten Version des Kriminologie-Lexikons, Stand der Bearbeitung: 1991

Dieter Kettelhöhn
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