Nichtsesshaftigkeit/Obdachlosigkeit (www.krimlex.de)
 
Die Begriffe Obdachlosigkeit und Nichtsesshaftigkeit befassen sich mit einem ähnlich gearteten Phänomen in unserer Gesellschaft. Differenzierungen können wie folgt vorgenommen werden: Obdachlosigkeit als Wohnungslosigkeit ist ein Zustand, in dem Menschen über keinen festen Wohnsitz verfügen und im öffentlichen Raum, im Freien oder in Notunterkünften übernachten. Bei der Nichtsesshaftigkeit handelt es sich meist um alleinstehende Wohnungslose, bzw. Personen, die ohne gesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage umherziehen oder sich in Einrichtungen zur sozialen Wiedereingliederung aufhalten. Aufgrund der fast identischen Bedeutung werden die Begriffe Obdachlosigkeit und Nichtsesshaftigkeit im Folgenden synonym verwandt.
Obdachlosigkeit/Nichtsesshaftigkeit ist kein Phänomen der Neuzeit, sondern schon seit vielen Jahrhunderten bekannt. Im Laufe der Zeit wurde dieses Phänomen mit unterschiedlichen Begriffen beschrieben. So werden Begriffe wie Vaganten, Kammesierern, aber auch Stadt- und Landstreicher sowie alltagssprachlich "Penner", zumeist mit den Begriffen Obdachlosigkeit/Nichtsesshaftigkeit gleichgesetzt. Die Veränderung der Begriffe weist auf Einstellungsveränderungen gegenüber dieser Personengruppe hin, aber auch auf Veränderungsprozesse des Personenkreises selbst. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass der Wandel der Begrifflichkeiten damit verbunden ist, mögliche Stigmatisierungen zu vermeiden.
Gründe für die Obdachlosigkeit/Nichtsesshaftigkeit werden auf den Verlust des Wohnraumes, oft verbunden mit Arbeitslosigkeit, Verschuldung, familiäre Schwierigkeiten, Entlassung aus der Haft, sowie einem schwachen sozialen Umfeld zurück geführt. Oft gehen Probleme wie Alkohol- und Drogenkonsum, juristische und polizeiliche Komplikationen, Depressionen, Kindheitstraumata, seelische Beeinträchtigungen pp. mit Obdachlosigkeit/Nichtsesshaftigkeit einher. Auch ist der gesundheitliche Zustand Obdachloser/Nichtsesshafter zumeist bedenklich aufgrund mangelnder Hygiene und Versorgung. Oft führt Obdachlosigkeit/Nichtsesshaftigkeit, welche über Jahre andauern kann, zu Verwahrlosung und Verelendung des Betroffenen. Viele Schwierigkeiten können schon im Vorfeld bestehen, allerdings zeigt sich, dass sie oft durch die entstandene Obdachlosigkeit/Nichtsesshaftigkeit hervorgerufen bzw. gefördert werden.
Statistische Erfassungen über den Anteil Obdachloser/Nichtsesshafter in Deutschland sind selten und erfolgen zumeist über Wohnungsberatungsstellen o.ä.. Erschwert wird die Registrierung der Anzahl Obdachloser/Nichtsesshafter durch die Anonymität vieler Betroffener (hohe Dunkelziffer). Der geschätzte Anteil Betroffener von Obdachlosigkeit/Nichtsesshaftigkeit liegt bei ca. 5 % der Gesamtbevölkerung. Die wenigen Untersuchungen dieser Personengruppe ergaben, dass zumeist Männer im Alter zwischen 26 und 60 Jahren von Obdachlosigkeit/Nichtsesshaftigkeit betroffen sind. Erst in dem letzten Jahrzehnt ist der Anteil junger Erwachsener und Frauen in dieser Personengruppe angestiegen.
Bereits seit Jahrzehnten wird versucht auf Obdachlosigkeit/Nichtsesshaftigkeit entsprechend einzuwirken und Hilfestellungen anzubieten. Zuständig sind vornehmlich hier die Agentur für Arbeit, Jugend- und Gesundheitsamt und in manchen Fällen auch das Ordnungsamt.
Zahlreiche Einrichtungen wie Suppenküchen, Notschlafstellen oder Beratungsstellen bieten den Obdachlosen/Nichtsesshaften die Möglichkeit ihren Lebensalltag zu bewältigen. Auch über die Methode der "Streetwork" wird versucht den Personenkreis Obdachloser/Nichtsesshafter zu erreichen. Ebenso dient die Möglichkeit des organisierten und betreuten Wohnens zur Reintegration in das gesellschaftliche Leben. Zusätzlich bestehen präventive Hilfsangebote, wie z. B. das Wohngeld.
Dennoch konnte Obdachlosigkeit/Nichtsesshaftigkeit nicht gemindert werden und die Reintegration Obdachloser/Nichtsesshafter in die Gesellschaft gestaltet sich weiterhin schwierig. Der Personenkreis steht am äußeren Rand der Gesellschaft. und muss sich vielen Diskriminierungen stellen.
Für die Verbesserung der Möglichkeiten dieses Personenkreises ist eine Synergie staatlicher, kommunaler und sonstiger Einrichtung erforderlich. Das Hilfe- und Versorgungsangebot muss bedarfsgerechter organisiert werden. Wichtige Bedingung ist, dass die Angebote weitestgehend "niederschwellige" organisiert werden, um eine möglichst große Gruppe dieses Personenkreises zu erreichen und die Barrieren und Ängste des Einzelnen so gering wie möglich zu halten.
In Deutschland ist eine entsprechende Unterstützung für Obdachlose gesetzlich verankert im Sozialgesetzbuch XII, das Hilfen zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten vorsieht (§§ 67, 68 und 69 SGB XII). Demnach haben Obdachlose/Nichtsesshafte das Recht Hilfen "zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten" für sich in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich kann laut SGB II jeder Betroffene Leistungen zur Sicherung seines Lebensunterhaltes sowie zur Sicherung möglichen Wohnraumes beziehen. Zusammenhänge zwischen Kriminalität und Obdachlosigkeit/Nichtsesshaftigkeit sowie das Problem der Kriminalisierung durch Armut und Obdachlosigkeit werden immer wieder diskutiert.

Literatur:

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (1997): Fachlexikon der sozialen Arbeit, Frankfurt am Main
Heins, Rüdiger (2002): Obdachlosenreport. Warum immer mehr Menschen ins soziale Elend abrutschen. Köln Kawamura, Gabriele (1994): Kriminalisierung durch Armut? In: Theorie und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 45, Nr. 5, Seite 174 - 182
Schüler-Springorum (1995): Kriminalität der Randständigen. In: Hans-Heiner Kühne u.a. (Hrsg.); Neue Strafrechtsentwicklungen im deutsch-japanischen Vergleich. IUS Criminale. Schriftenreihe zum europäischen Strafrecht. Hrsg. von Ulrich Sieber. Band 2. Köln u.a., Seite 271-298

Websites:

http://www.sozialhilfe24.de, 01.03.2008
http://hinzundkunz.de, 01.03.2008
http://www.psychosoziale-gesundheit.de, 01.03.2008

Angelika Landmann