Phänomenologie (www.krimlex.de)
 
Nach Platon bezeichnet "Phänomenon" den in der Sinnlichkeit der Wahrnehmung gegebenen im Gegensatz zu dem allein dem Verstand zugänglichen Gegenstand. Die Welt ist - nach Kant - nicht "an sich" gegeben, sondern ein Produkt anschaulicher und begrifflicher Konstruktion desjenigen, der sie betrachtet.
Kriminologisch betrachtet sind vor allem die ethnomethodologischen Ansätze zur Kriminalitätserklärung der Phänomenologie zuzuordnen und dabei insbesondere der labeling approach (*Kriminalitätstheorien). Durch Interaktionsprozesse wird eine abweichende Identität produziert, wobei Aktion und Reaktion, Individuum und soziale Umwelt jene Phänomene konstituieren, die als labeling beschrieben wurden und die innerhalb von Interaktionssituationen ablaufen. Generell soll gesagt werden, daß ein Verhalten an sich nicht die Qualität des Abweichenden besitzt, sondern erst durch alltägliche Kontrollprozesse definiert wird. Als Kriminalphänomenologie wird die Lehre der Erscheinungsformen gesehen, die sich nach den sieben goldenen W (wer, was, wie, wann, womit, warum) kategorisieren läßt.

Ein phänomenologischer sprachanalytischer Ansatz wurde in der Bundesrepublik vor allem von Keckeisen vertreten. Basis der Überlegungen ist, daß der Forscher die Interpretationen eines Problems oder eines Sachverhaltes nicht selbst vornimmt, sondern dem zu untersuchenden Subjekt (z.B. dem Delinquenten) überläßt. Nur so kann, nach dieser Auffassung, der mit einem Handeln verbundene Sinn erschlossen werden. Keckeisen beschreibt dies wie folgt: "Der Phänomenologe will die Pseudoobjektivität sozialer Sachverhalte und deren ontologischen Schein brechen, indem er sich von den Selbstverständlichkeiten der Alltagswelt, von den fraglos hingenommenen Voraussetzungen, die die natürliche Einstellung zu dieser Welt bestimmen, reflexiv distanziert".
Im philosophischen Bereich gilt Edmund Husserl (1859-1938) als Begründer einer Phänomenologie, mit der eine völlige Neubegründung nicht nur der Philosophie, sondern auch der Einzelwissenschaften erreicht werden sollte und die stark antipsychologisch ausgerichtet für eine unmittelbare Zuwendung zu den "Bewußtseinsgegebenheiten" plädierte, um danach durch eine Folge immer radikalerer Reduktionsschritte zu (allgemein)gültigen Aussagen zu gelangen.

Literatur:
- Keckeisen,W.: Die gesellschaftliche Definition abweichenden Verhaltens. München 1974.

Entnommen mit freundlicher Genehmigung des Kriminalistik-Verlages Heidelberg aus der gedruckten Version des Kriminologie-Lexikons, Stand der Bearbeitung: 1991

Thomas Feltes