Profiling (www.krimlex.de)
 
Entstehungsgeschichte
Frühe Ansätze eines Profilings finden sich bereits im 19. Jahrhundert bei Cesare Lombroso, der im Rahmen seiner Forschungstätigkeit erstmals eine auf den Täter bezogene Perspektive einnahm und rudimentäre Tätertypologien entwickelte. Im Jahre 1930 veröffentlichte sodann der Kriminalist W. Gacy im „Deutschen Kriminalpolizeiblatt“ eine Charakterstudie über den damals mordenden „Vampir von Düsseldorf“. Etwa Mitte der 50er Jahre erstellte dann der US-amerikanische Psychologe James Brussel ein Persönlichkeitsprofil des sog. „Mad Bomber“-Killers von New York. Anfang der 70er Jahre wurde anschließend im FBI-Hauptquartier in Quantico/Virginia/USA unter Federführung von Pat Mullany und Howard Tenten die sog. „Behavioural Science Unit“ (BSU) zur Erstellung psychologischer Täterprofile gegründet, welche als Ursprung des modernen Profilings gilt. Hintergrund für die Gründung der BSU war die damals stark sinkende Aufklärungsquote bei Tötungsdelikten, dessen Ursache (fälschlicherweise) darin vermutet wurde, dass die Anzahl von (Serien-)Tätern ohne Vorbeziehung zum Opfer angestiegen sei. Unter der Leitung von John Douglas, Robert K. Ressler und Roy Hazelwood entstanden dann Ende der 70er Jahre die ersten Tätertypologien, Kategorien und psychologischen Profile und im Rahmen des sog. „Criminal Personality Research Projects“ wurden erstmals Interviews mit inhaftierten Serienmördern und später auch mit Sexualstraftätern durchgeführt. Im Jahre 1984 wurde das „National Center for the Analysis of Violent Crime“ gegründet und mit dem „Violent Criminal Apprehension Programm“ (VICAP) etablierte man erstmals eine computerbasierte Datenbank mit Fakten über bekannt gewordene Mordfälle aus den ganzen USA. Als Alternative zu VICAP wurde im Jahre 1994 in Kanada das „Violent Crime Linkage Analysis System“ (VICLAS) in Betrieb genommen. Später wurden die Verfahren des Profilings immer weiter verfeinert und der Anwendungsbereich auch auf andere Delikte wie z.B. Brandstiftung oder Geiselnahme ausgedehnt.
 
Definition
Der Begriff „Profiling“ ist strikt von der „Operativen Fallanalyse“ (OFA) abzugrenzen. Nach Hoffmann und Musolff (2000:18) stellt ein Täterprofil „eine umfangreiche Beschreibung eines noch nicht identifizierten Verbrechers dar, die aus der Rekonstruktion und Interpretation seines Verhaltens abgeleitet ist. […] Üblicherweise enthält ein Täterprofil Angaben über Geschlecht, Alter, Familienstand, Wohnort, Ausbildung und Beruf, mögliche Vorstrafen, Persönlichkeitsstruktur, Erscheinungsbild und eventuell über das prä- und postdeliktische Verhalten des Täters. Im angloamerikanischen Sprachraum wird die Täterprofilerstellung als Offender Profiling oder kurz Profiling bezeichnet.“ Demgegenüber handelt es sich bei der OFA laut der Definition des BKA „um ein kriminalistisches Werkzeug, welches das Fallverständnis bei Tötungs- und sexuellen Gewaltdelikten sowie anderen geeigneten Fällen von besonderer Bedeutung auf der Grundlage objektiver Daten und möglichst umfassender Informationen zum Opfer mit dem Ziel vertieft, ermittlungsunterstützende Hinweise zu erarbeiten […] [Die] „Operative Fallanalyse (OFA)" dient dazu, Verdachtsgewinnungsstrategien zu professionalisieren sowie Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen zu priorisieren und sie im weiteren Verlauf zu ökonomisieren“ (N.N., OFA 2009). OFA und Täterprofil sind demnach nicht deckungsgleich. Vielmehr kann letzteres eines von vielen Ergebnissen der Fallanalyse sein. Obwohl ein Täterprofil ohne vorherige Fallanalysen undenkbar ist, kann gleichwohl die Fallanalyse auch ohne Täterprofil erstellt werden.
 
Profiling in Europa und in der Bundesrepublik
In Europa ersuchten Deutschland und die Schweiz erstmals Mitte der 80er Jahre bei der BSU um Ermittlungshilfe in schwierigen Mordfällen. In Großbritannien entwickelte David Canter zeitgleich eine eigene statistisch-sozialwissenschaftliche Methode der Profilerstellung. Im Jahre 1991 übernahmen dann die Niederlande das Profiling in ihre Ermittlungstätigkeit und in Deutschland ließ das Morddezernat München ab Mitte der 90er Jahre erstmals Mitarbeiter in Quantico zum Profiler ausbilden. 1993 gründete das BKA die „Projektgruppe Kriminalistisch-Kriminologische Fallanalyse“ (KKF) für die Bereiche Erpressung und erpresserischer Menschenraub und integrierte später auch die Hermeneutik in ihre Methode der Fallanalyse. Im Jahre 1998 wurde dann die OFA offiziell beim BKA eingeführt und im Jahre 2004 wurden einheitliche Qualitätskriterien für deren Bearbeitung aufgestellt. Zur Zeit verrichten ca. 90 Fallanalytiker ihren Dienst beim BKA; ferner besitzen auch die LKÄ aller Bundesländer ihre eigenen Experten für Fallanalysen.
 
Anwendungsgebiete des Profilings
Nach Reichertz (vgl. Musolff/Hoffmann 2006:46) kann bei der polizeilichen Ermittlungstätigkeit von zwei Modellen ausgegangen werden: Beim „Normalmodell“ sind die in einem Kriminalfall vorgefundenen Spuren typisch und vergleichbar mit früheren Fällen; der Ermittler kann sein langjähriges Erfahrungswissen auf den Fall anwenden und den Täter vor allem deshalb überführen, weil sich dieser „typisch“ und „erwartungsgemäß“ verhält. Beim „Exklusivmodell“ hingegen passen die im Rahmen der Ermittlungen aufgefundenen Spuren nicht zu einem bekannten Täter- bzw. Tattyp oder es handelt sich zwar um einen typischen Fall, dieser kann aber mangels Täter-/Opfer-Beziehung keiner Person zugeordnet werden. Hier führen die herkömmlichen Ermittlungsmethoden nur selten zum Erfolg, da der Ermittler meist nur wenige Ansatzpunkte für sein kriminalistisches Vorgehen hat. In solchen Fällen bietet sich nun der Einsatz eines Profilers an, da dieser durch seine intensive Beschäftigung mit „untypischen“ Tätern neue Ermittlungsansätze, Impulse und vor allem neue Ermittlungsperspektiven vermitteln kann. Da die Täterprofilerstellung jedoch eine sehr aufwendige Methode ist, sollte sie nur in begründeten Ausnahmefällen und bei schweren Straftaten zur Anwendung kommen.
 
Vorgehensweise bei der Fallanalyse/Täterprofilerstellung
Sowohl die Fallanalyse als auch das Profiling basieren auf der Theorie der „doppelten Perseveranz“, wonach Serientäter grundsätzlich ihrem Deliktstyp und ihrer Begehungsweise treu bleiben. Perseveranz kann sich nach dem sog. „rational choice“-Ansatz zum einen daraus ergeben, dass der Täter bei der erfolgreichen Straftatenbegehung die Vorgehensweise auch bei späteren Taten wieder anwenden wird, da sie sich bewährt hat. Zum anderen kann sich diese (insbesondere bei Sexual- oder Gewaltdelikten) auch aus dem „inneren Zwang“ des Täters ergeben, in einer bestimmten Art und Weise handeln zu müssen. In diesem Zusammenhang wird zwischen dem „Modus operandi“ und der sog. „Handschrift“ des Täters unterschieden: Der „Modus operandi“ beschreibt das Verhalten, welches der Täter zum erfolgreichen Verwirklichen des Tatbestandes (inklusive aller Methoden der Verdunklung der Tat) benötigt (z.B. Fesselung des Vergewaltigungsopfers, um erwarteten Widerstand zu brechen); der „Modus operandi“ ist wandelbar und kann mit zunehmender Tätererfahrung variieren. Demgegenüber steht die nicht wandelbare „Handschrift“ des Täters, welche maßgeblich durch dessen Motive bestimmt wird (z.B. der sadistische Täter der sein Opfer in besonderem Maße quält). Als Korrektiv zum festgestellten „Modus operandi“ bedarf die „Handschrift“ der (hermeneutischen) Interpretation des aus dem Tatort ersichtlichen Täterverhaltens. Im Rahmen der Fallanalyse betrachtet man daher den Tatort sowie die vorhandenen Personal- und Sachbeweise und versucht daraus Modus operandi und Täterhandschrift „abzulesen“; diese wiederum dienen dann als Grundlage eines Täterprofils.
 
Entwicklung eines Täterprofils
Grundlage der Täterprofilerstellung sind meist empirische Erhebungen und Studien, welche als Wissensbasis dienen; typische Grundlagenstudien sind z.B. die „FBI-Studie über Sexual- und Serienmörder“, die „FBI-Studie über Serienvergewaltiger“ oder die „BKA-Studie über Erpresser und Entführer“. Das eigentliche Täterprofil basiert dann auf drei Komponenten: Erstens auf Hintergrundwissen, welches auf der Berufserfahrung des Profilers sowie empirischen Studien bzw. wissenschaftlichen Untersuchungen basiert. Zweitens auf der Verwendung theoretischer Modelle, wobei Erkenntnisse verschiedenster Disziplinen genutzt werden. Zudem existieren speziell für die Fallanalyse entwickelte Theoriemodelle, wie z.B. die Bildung sog. „Handlungssyndrome“, um dadurch Rückschlüsse auf die Täterpersönlichkeit zu ziehen (z.B. Übertöten, Depersonalisieren des Opfers oder ein Inszenieren des Tatortes) oder die Verwendung von Typologien, wie z.B. die Vergewaltiger-Typologien von Knight & Prentky. Die (nicht unumstrittenen) Typologien fungieren dabei als heuristische Ordnungssysteme, wobei zunächst vom Tatort auf den Tätertypus und von diesem anschließend auf die Persönlichkeit des Täters geschlossen wird. Drittens auf dem Analyseverfahren, wobei sich hier grob zwei methodische Richtungen unterscheiden lassen: - die induktive, streng empirisch-sozialwissenschaftliche Herangehensweise, bei welcher statistische Daten die einzige Analysegrundlage bilden und anhand von Vergleichsgruppen Wahrscheinlichkeitsurteile über die Täterpersönlichkeit gebildet werden - die deduktiv-qualitative Untersuchung des Einzelfalles, bei welcher Intuition und berufliche Erfahrung zum Tragen kommen. Obwohl sich beide Auffassungen methodisch gegenüber stehen, sollten sie für eine effektive Fallanalyse kombiniert werden.
 
Typische Analyseverfahren sind die Psychoanalyse, die sog. „Versionsbildung“, die Hermeneutik, empirische Täterprofile, das auf David Canter zurückgehende sog. „clinical crime profiling“ sowie die „Crime Scene Analysis“ des FBI.
 
Methodik des BKA
Das BKA verwendet den Begriff OFA, da nach dessen Ansicht ein Täterprofil nur vor dem Hintergrund einer Gesamtbetrachtung des Kriminalfalles sinnvoll ist. Bei der weitestgehend auf Hermeneutik und Computeranwendung basierenden OFA unterscheidet man methodisch:
- Fallanalysen für Tötungs- und Sexualdelikte, bei denen der Tathergang anhand objektiver Daten zu Tat, Täter und Opfer rekonstruiert wird
- Fallanalysen für Erpressung/Erpresserischem Menschenraub, welche speziell vom BKA entwickelt wurden
- Vergleichende Fallanalysen im Falle von Serien- oder Wiederholungstaten
- Geografische Fallanalysen, um örtliche Bezüge der Täter aufzudecken.
Als Verfahren kommen hier grundsätzlich die Durchführung von Fallanalysen und Täterprofilen sowie computergestützte Verfahren unter Nutzung der Systeme VICLAS, GEOFAS und ESPE (Experten- und Spezialistendatei) zur Anwendung.
 
Aufbauend auf der Fallanalyse kann es dann zur Erstellung eines Täterprofils kommen. OFA ist grundsätzlich Teamarbeit, d.h. es sind stets mindestens 3 Fallanalytiker mit einem Fall betraut.
 
VICLAS
Wichtiges Instrument der Fallanalyse ist das im Juli 2000 in Deutschland eingeführte VICLAS-System. VICLAS ist eine computergestützte Datenbank, die dazu dient, (auch länderübergreifend) Tatserien vor allem aus dem Bereich der Tötungs- und Sexualdelikte zusammenzuführen. Mit VICLAS sollen schwere Gewaltstraftaten von Mehrfachtätern erkannt, in Zusammenhang gebracht und ungeklärte Taten bekannten Tätern zugeordnet werden. Erfasst werden Tötungsdelikte, Vermisstensachen, Sexualstraftaten und das verdächtige Ansprechen von Kindern und Jugendlichen. Die Erfassung erfolgt mittels eines Erhebungsbogens, welcher insbesondere auf den Modus operandi und die Handschrift des Täters ausgerichtet ist. VICLAS findet insbesondere bei der vergleichenden Fallanalyse Anwendung; zudem bilden VICLAS-Daten die Basis von Verhaltens- und Persönlichkeitsprofilen.
 
Geo Profiling/GEOFAS
Eine weitere Methode der Ermittlungsunterstützung bei Serienstraftaten im Bereich schwerer Gewaltkriminalität stellt das „Geographical Profiling“ (Geo Profiling) dar. Mit Hilfe eines computergestützten Systems werden Bewegungsmuster von Tätern erstellt und analysiert, um anschließend anhand mathematischer Berechnungen Wahrscheinlichkeitsurteile über deren mutmaßliche Lebensräume aufzustellen. Das BKA nutzt dazu einerseits qualitative Einzelfallanalysen und andererseits das „Criminal Geographic Targeting“-Programm (CGT).
 
Kritische Betrachtung
Spätestens seit dem Film „Das Schweigen der Lämmer“ hat das Profiling weltweite Berühmtheit erlangt und so verwundert es kaum, dass die meist autobiografisch gefärbten Monografien amerikanischer und europäischer Profiler vielfach Bestseller wurden. Nicht zuletzt aufgrund reißerischer Berichterstattung und inszenierter Selbstdarstellung einiger „Profiler“ in den Medien haftet diesem Beruf der Nimbus des übersinnlichen „Superpolizisten“ an. Dieses Bild entspricht jedoch nicht der Realität, denn es handelt sich beim Profiling bzw. der OFA weder um eine hellseherische noch um eine fehlerfreie Ermittlungsmethode. Profiling kann allenfalls als Perspektivenerweiterung und Unterstützung in schwierigen Ermittlungsverfahren verstanden werden und stellt somit lediglich eine von vielen Methoden dar. Keinesfalls ist das Profiling jedoch dazu in der Lage, klassische polizeiliche Ermittlungsarbeit zu ersetzen und so empfiehlt es sich, den „Mythos“ Profiling stets mit kritischer Distanz zu betrachten.
 
Literatur:
- Hoffmann, J. / Musolff, C.: Fallanalyse und Täterprofil; BKA-Forschungsreihe, Band 52, Wiesbaden 2000
- Musolff, C./Hoffmann, J. (Hrsg.): Täterprofile bei Gewaltverbrechen. Mythos, Theorie und Praxis des Profilings, Heidelberg 2006
- N.N.: Operative Fallanalyse (OFA). Fallanalytische Verfahren und die ViCLAS-Datenbank bei der deutschen Polizei, http://www.bka.de/kriminalwissenschaften/ofainter.html
Stichworte: Operative Fallanalyse, Täterprofil, VICLAS, Behavioural Science Unit, Handschrift

Holger Klein