Prognoseforschung (www.krimlex.de)
 
Der Begriff der Prognose betrifft die Vorhersage zukünftiger Ereignisse, Vorkommnisse, Erscheinungen oder Verhaltensweisen. Im Gegensatz zur Prophetie, zur astrologischen Berechnung, zur Wahrsagerei anhand bestimmter Materialien oder aufgrund der freien, aus der Situation im Gegenüber gewonnenen Eingebung setzt eine Prognose, die die Bezeichnung verdient, auf grundsätzlich objektivierbare Sachverhalte. Die prognostische Vorgehensweise in der Medizin z. B. (Prognostik) steht im Zusammenhang anderer Arbeitsschritte. Selbst wenn sich ein bestimmtes Krankheitsbild spontan und gleichsam evident aufdrängt, erhebt schon der praktisch tätige und erst recht der wissenschaftlich forschende Arzt möglichst viele Details aus der persönlichen und familiären Vorgeschichte des Patienten (Anamnese); Anamnese- und Erhebungsbefunde aus den beigezogenen früheren und selbst durchgeführten aktuellen Untersuchungen führen im idealen Fall zu einer präzisen Differentialdiagnose, die auch mit einer bestimmten Ausgangsprognose verbunden ist, wie sich die erkannte Krankheit bei diesen Patienten nach ihren generellen Kriterien und unter den Bedingungen des Einzelfalls entwickeln wird. Infolge der durch Rückblicke der Anamnese und vorausblickende Prognose präzisierten Diagnose erfolgt, sofern es überhaupt Möglichkeiten gibt, die Auswahl der geeigneten Behandlungsmethoden.

Ein anderer Zusammenhang, in dem Prognose steht, wird in wissenschaftstheoretischer Formulierung deutlich: wir nähern uns der Welt und ihren Erscheinungen genau genommen niemals völlig naiv und unbefangen, sondern immer schon mit bestimmten Vorstellungen, Voreinstellungen, Vorerfahrungen und Vorurteilen (Voraus-Urteilen). Die entsprechenden Erklärungsmuster, die man sich selber anhand der persönlichen Erfahrung oder aufgrund von kollektiver überlieferter Erfahrung zurechtlegt, bezeichnet man vielfach mit dem Begriff der *Alltagstheorien. Sie können durchaus zutreffend sein, sind jedoch im allgemeinen nicht überprüft und daher, wie man sagt, noch nicht im intersubjektiven Kontrolldialog objektiviert. Wissenschaftliche Theorien erheben demgegenüber den Anspruch, erstens ausdrücklich und widerspruchsfrei formuliert zu sein und außerdem mindestens die ersten Stufen kritischer Überprüfung überstanden zu haben, sei es (nach der einen Konzeption) infolge von wiederholten Bestätigungen, sei es (nach der anderen Konzeption) infolge von gescheiterten Versuchen der Widerlegung. Davon abgesehen geht das Ziel von Alltagstheorien und wissenschaftlichen Theorien in dieselbe Richtung: wir können mit ihrer Hilfe die nach den (so bezeichneten) Naturgesetzen ablaufenden natürlichen Erscheinungen "erklären" und beim Menschen, soweit dort das naturwissenschaftlich-deterministische Erklärungsschema nicht funktioniert, weil und insofern der Mensch nicht einfach Verhalten zeigt, sondern sinnhaft gesteuert handelt, den objektiven Sinn dieser Handlungen zuverlässig "verstehen". Je präziser eine Theorie sich dafür eignet, zurückliegende Ereignisse und Erscheinungen zu erklären, wenn man die entsprechenden konkreten Umstände kennt, die man wissenschaftlich Randbedingungen nennt, desto höher ist auch ihre Kapazität, unter näher zu bezeichnenden Bedingungen künftige Entscheidungen und Entwicklungen zu prognostizieren. So gesehen kann man die Prognose auch als besondere Form der Anwendung einer Theorie bezeichnen. Freilich sei gesagt, daß selbst in lange etablierten und methodisch ausgereiften Wissenschaften die wirklich abgesicherte theoretische Erklärung der Gegenstände der Erfassung der offenkundigen Zusammenhänge und der Manipulation der Wirklichkeit aufgrund der daraus abgeleiteten schlichten Regelmäßigkeiten weit nachhinkt.

Im Bereich der Kriminologie werden Prognosen sowohl auf der Makroebene als auch auf der Mikroebene relevant. Auf der Makroebene geht es um die so bezeichneten "Kriminalitätsprognosen", also um die Vorhersage der Entwicklung der Gesamtkriminalität oder von bestimmten Formen der Kriminalität ganz allgemein oder in ihren Ausprägungen bei bestimmten Bevölkerungsgruppen. Von hieraus gibt es vielfältige Zusammenhänge mit der Bevölkerungswissenschaft und den Planungswissenschaften. Zu den erörterten Anwendungsfällen aus jüngeren Jahren gehört die jugendliche Gewaltkriminalität, die Ausländerkriminalität, die Drogenkriminalität, die organisierte Kriminalität und die Belegungsentwicklung im Strafvollzug.

Auf der Mikroebene geht es um die so bezeichneten "Kriminalprognosen", also um die Beurteilung der Entwicklung von Eigenschaften, Verhaltensweisen und Reaktionsmechanismen bestimmter Individuen, die wegen bestimmter unerwünschter (strafbarer) Handlungen aufgefallen sind und möglicherweise diese oder andere in Zukunft wieder zeigen werden. Man unterscheidet entsprechend den unterschiedlichen Einsatzbereichen beispielsweise nach Urteilsprognosen, Behandlungsprognosen und Entlassungsprognosen. Eines der zentralen Beurteilungskriterien ist immer das Ausmaß der möglichen Rückfallgefahr (*Rückfall). Die Prognoseformeln, die dabei das Strafgesetzgebuch für das allgemeine Strafrecht und das Jugendgerichtsgesetz für das Jugendstrafrecht verwenden stimmen seit den großen Strafrechtsreformen der 60er und 70er Jahre weitgehend überein. Bei den Urteilsprognosen geht es um die Frage, ob andere Sanktionen als diejenigen des Freiheitsentzuges angewendet werden können. Bei der Entlassungsprognose geht es um die Frage, ob eine Strafrestaussetzung zur Bewährung ein größeres oder gerade im Gegenteil sogar geringeres Risiko für die Gesellschaft oder für konkrete neue Opfer bietet als die vollständige Verbüßung der Strafe. Bei der Behandlungsprognose steht die Frage im Vordergrund, ob die im allgemeinen in solchen Fällen als erhöht betrachtete Rückfallgefahr durch bestimmte Behandlungsmethoden, insbesondere spezifische therapeutische Maßnahmen, erheblich vermindert bis vollständig beseitigt werden kann, so daß eine sonst nicht verantwortbare, weniger eingreifende Sanktion oder leichtere Vollstreckungs- bzw. Vollzugsmodalität gewählt werden kann. Im Maßregelrecht und im Maßregelvollzug (Sicherungsverwahrung, psychiatrische Klinik, Entziehungsanstalt) konzentriert sich die Prognostik u. a. um den besonders heiklen Begriff der *Gefährlichkeit", der nur sehr schwer verläßlich objektiviert werden kann.

Im Strafverfahren obliegt die jetzt verbindliche Prognosestellung dem Gericht, das sich freilich zur Erarbeitung der Grundlagen für die entsprechende Meinungsbildung eines *Sachverständigen oder mehrerer Sachverständiger bedienen kann, in besonderen Fällen auch bedienen muß. Dabei sind die gesetzlichen Formeln, die auf eine Prognose hinauslaufen, mitunter so gefaßt, daß sie das diagnostische Element betonen. So heißt es bei der bedingten Entlassung von Lebenslänglichen, die nach einer Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren grundsätzlich möglich ist und wobei das Gesetz die Beiziehung eines Gutachters zwingend anordnet, es sei zu prüfen, ob keine Gefahr mehr besteht, daß die durch die Tat zutage getretene Gefährlichkeit des Verurteilten fortbesteht. Bei psychisch unauffälligen Verurteilten kann dies auf eine rein kriminologische Begutachtung hinauslaufen, abgesehen davon, daß bei vielen Tötungsdelikten schon von Anfang an klar ist, daß sie nicht als Ausdruck einer "Gefährlichkeit" gelten können, die als überdauernde Eigenschaft in dem betreffenden Menschen verkörpert ist. Das am ehesten evidente Beispiel sind die einmaligen Konfliktmorde unter nahestehenden Partnern.

Bei den früher mehr diskutierten und propagierten denn tatsächlich in einer hinreichenden Quote von Fällen angewandten Methoden dominierten die einfachen Tabellenprognosen, auch statistische Prognosen genannt. Sie wurden ergänzt durch gewichtete oder gewichtende Tabellenprognosen, die auch den Begriff der Punktwertverfahren erhielten. Tabellenprognosen richten sich in ihrem Konstruktionsprinzip regelmäßig nach bestimmten Merkmalen, die in ausgewählten Straftäterpopulationen (ggf. verglichen mit anderen Straftäterpopulationen oder Gruppen von offiziell unauffälligen Personen) festgestellt werden können und die sich rückschauend als in besonders enger Verbindung mit Rückfall überhaupt oder gehäuftem Rückfall stehend erwiesen haben. Die einfachste Form besteht in der Errechnung von Prozentwerten, modernere Formen verwenden mathematisch ausgeklügeltere Verfahren, die bestimmte Zusammenhangsmaße angeben, also etwa einen sogenannten Korrelationskoeffizienten. Bei den einfachen Tabellenprognosen wird dann für jedes vorliegende Merkmal bzw. für die negative Ausprägung eines Merkmals ein sogenannter "Schlechtpunkt" vergeben; bei den gewichtenden Tabellenprognosen behalten bestimmte Merkmale den Punktwert 1, während andere Merkmale, je nach ihrem errechneten oder unterstellten "Gewicht" mit 2 Punkten, 3 oder mehr Punkten zu Buche schlagen. Am Ende erhält jeder untersuchte Proband einen individuellen Summenwert. Dieser Summenwert weist ihn einer von vornherein festgelegten Risikogruppe zu, die empirisch aus dem Verhalten und der Rückfälligkeit von Personen abgeleitet wurde, welche in der Vergangenheit ähnliche Merkmalskombinationen zeigten. Wird einem Probanden auf diese Weise etwa eine Rückfallwahrscheinlichkeit von 80 % prognostiziert, so bedeutet dies, daß er einer Straftätergruppe angehört, bei deren "Mitgliedern" in der Vergangenheit 80 von 100 Untersuchten rückfällig wurden.
Die Prognose besteht mithin entsprechend diesem Verfahren in der Festlegung einer kollektiven Wahrscheinlichkeit, nicht aber in der genauen Bestimmung eines persönlichen und je individuellen Risikos.

Dem Prinzip der Gruppenwahrscheinlichkeit verbleiben auch die sogenannten Strukturprognosen verhaftet, die freilich durch eine andere Erfassungsweise zu differenzierteren Aussagen gelangen. Man beginnt mit dem Merkmal, das die Gruppe der Auffälligen von der Gruppe der Nichtauffälligen am stärksten trennt und verdichtet dann von Berechnungsschritt zu Berechnungsschritt (Hinzufügung von weiteren Merkmalen) die Präzision dergestalt, daß nach Art eines grafischen Entscheidungsbaumes der eine Hauptast sich immer deutlicher in Richtung auf rückfallnahe Teilgruppen verzweigt, während der andere Ast im Zweifel zu Verzweigungen führt, die die ursprüngliche globale Rückfallgefährdung vermindern.

Die Praxis, die teils wegen der gesetzlichen Vorgaben oder ihrer vorherrschenden Auslegung, teils wegen grundsätzlichen Mißtrauens in die "Verrechnung" von Menschen auf individuell verbindlich fixierte Zuordnungen Wert legt, vermeidet heute wie früher überwiegend die Beiziehung von entsprechendem wissenschaftlichen Sachverstand. Sie verläßt sich auf ihr Eindrucksurteil und auf mehr oder mehr implizit bleibende Prüfkriterien, die sich aus der am Ort wirksamen kollektiven Überlieferung oder aus der persönlichen Erfahrungswelt speisen (*Alltagstheorien). Da hier auch die sogenannte Intuition eine Rolle spielt, verwendet man für entsprechendes Vorgehen den Begriff der "Intuitiven Prognose". Die Beliebtheit dieser Prognostik erhält eine gewisse Berechtigung daraus, daß wissenschaftliche Überprüfungen der Tabellenprognosen immer wieder gezeigt haben, daß ihre Treffsicherheit im sogenannten Mittelbereich recht gering ist, daß aber bei einer großen Menge der alltäglichen Kriminalität die einschlägigen Täter- und sonstigen Merkmale nur selten deutlich und noch seltener extrem ausgeprägt sind, so daß unter Umständen das unsichere Mittelfeld sogar dominiert. Dennoch gelang es bisher auch umgekehrt nicht, etwa aufzuzeigen, daß durchschnittliche Praktiker eine höhere Treffsicherheit als obligate Tabellenprognosen erreichen. Nur wenige Praktiker erreichen durch ausdrücklich bewußte und immer wieder konkret kontrollierte Erfahrungsbildung ein solches Maß an Beurteilungssicherheit, daß dann die zusätzlich ins Spiel gebrachte, sich aus der Gesamtheit der Fallerfahrungen entwickelnde Intuition als entscheidender zusätzlicher Vorteil zur Geltung gebracht werden kann.
Die klinische Einzelfallprognose in der Kriminologie, die sich unter Praxisbedingungen regelmäßig im Zusammenhang mit einem Gutachtenauftrag ergibt, teilt mit der intuitiven Prognose der Praktiker den Umstand, daß sie intuitive Elemente enthält, die sich aus der unmittelbaren Erfahrung im Umgang mit Probanden jedenfalls vom Anspruch her ergeben. Nun liegt das entscheidende Element aber darin, daß der Sachverständige ein im wissenschaftlichen Prozeß mehr oder minder bereits objektiviertes Instrumentarium einsetzt.

Auch derartige klinische Prognosen entgehen freilich den grundsätzlichem Dilemma aller Prognosen nicht. Der mitunter recht erhebliche Rest von Unsicherheit, der strukturell bleibt, erklärt sich in vereinfachten Worten daraus, daß niemand die Zukunft wirklich kennt, daß insbesondere der Mensch nicht als vollständig determiniert betrachtet werden kann, und daß selbst dann, wenn man Determiniertheit unterstellen würde (*Determinismus/Indeterminismus), mit unseren begrenzten Erkenntnismöglichkeiten jedenfalls bisher und voraussichtlich auch in alle Zukunft, nicht alle Determinanten in ihren individuellen Auswirkungen und vielfältigen komplexen Wechselwirkungen wissenschaftlich verläßlich in den Griff zu bekommen sind bzw. wären. Jede Prognose muß selbst und gerade dann, wenn sie ihre Randbedingungen exakt definiert, den Vorbehalt machen, daß sich für ihre Gültigkeit in der Zukunft die Bedingungen nicht ändern dürfen. Aber so wie Welt, Menschheit und Gesellschaft nun einmal beschaffen sind und so, wie der jeweils einzelne Mensch nicht nur auf Umweltbedingungen reagiert, sondern fortwährend seine Umwelt mehr oder minder aktiv gestaltet und dadurch neue Rückkoppelungsprozesse hervorruft, bleiben eben insgesamt die Bedingungen niemals (ganz) identisch. Für klassische, etwa psychiatrisch oder psychologisch ausgerichtete Individualprognosen im Sinne der klinischen Prognosen, kommt als Schwierigkeit hinzu, daß anhand neuerer Forschungen ziemlich deutlich gezeigt werden kann, in wie wenigen Fällen "Persönlichkeitsmerkmale" im engeren Sinne prognostische Bedeutung beanspruchen dürfen. Auch auf diesen Umstand ist die von Göppinger entwickelte Methode der idealtypisch-vergleichenden Einzelfallanalyse ausgerichtet, indem sie sich zentral an Verhaltenskriterien und Merkmalen des objektiv erfaßbaren Lebensstiles orientiert, die als typisch für Entwicklungen zur (intensiveren) Kriminalität im einen Fall, für die Unerheblichkeit mit Bezug auf erneute Kriminalität im anderen Fall gelten dürfen. Die mit der Tübinger Methode der "Angewandten Kriminologie" im Einzelfall erarbeiteten komplexen kriminologischen Individualprognosen berücksichtigen außerdem erstmals ausdrücklich einen Umstand, der bei anderen Verfahren nur als Mangel konstatiert werden kann: sie führt neben der zunächst zu stellenden "grundsätzlichen Prognose" und der dann auszuarbeitenden individuellen "Basisprognose" die so bezeichnete "Interventionsprognose" ein, also die offene und möglichst genau zu erörternde Frage, an welchen günstigen Seiten des Probanden angeknüpft werden müßte, welche problematischen Einzelheiten ggf. modifiziert werden müßten, und mit welchen genauen Maßnahmen dies zu erreichen wäre, um eine ggf. ursprünglich ungünstige Prognose, die sich aus der Analyse rückwärtiger Zusammenhänge ergibt, vorwärts blickend unter der Prämisse der tatsächlichen Wirkung der ergriffenen Maßnahmen zu einer relativ günstigeren oder sogar vollständig günstigen Prognose zu machen. Anders gesagt: in den üblichen klassischen Prognoseverfahren ist die Veränderung, die das Recht durch seine Interventionen ja geradezu voraussetzt, ins prognostische Kalkül nicht einkonstruiert. Alle künftigen Verfahren, die sowohl wissenschaftlich ertragreich als auch praktisch nützlich sein wollen, müssen u. a. darauf ausgerichtet sein, genau diesen Mangel zu beheben.

Literatur:
- Frisch, W.: Prognoseentscheidungen im Strafrecht. Heidelberg 1983.
- Göppinger, H.: Angewandte Kriminologie. Berlin u.a. 1985.
- Hinz, S.: Gefährlichkeitsprognosen bei Straftätern. Frankfurt u.a. 1987.
- Kube, E.: Was geschieht auf dem Gebiet der Kriminalitätsprognose? Kriminalistik 1976, 350-355.
- Lösel, F.: Prognose und Prävention von Delinquenzproblemen. In: Brandstätter, J. u.a. (Hrsg.): Psychologische Prävention. Wien 1982, 197-239.
- Schneider, H.J.: Kriminalprognose. In: Drs. (Hrsg.): Kriminalität und abweichendes Verhalten. Band 2, Weinheim u.a. 1983, 212-249.

Entnommen mit freundlicher Genehmigung des Kriminalistik-Verlages Heidelberg aus der gedruckten Version des Kriminologie-Lexikons, Stand der Bearbeitung: 1991

Hans-Jürgen Kerner