Stigmatisierung (www.krimlex.de)
Der Begriff Stigmatisierung (abgeleitet aus dem Altgriechischen: Stígma) bezeichnet einen gesellschaftlichen Prozess, bei dem zunächst bestimmte sichtbare oder unsichtbare Merkmale einer Person oder einer Gruppe mit negativen Eigenschaften belegt werden. Beispiele sind individuelle Merkmale (Behinderungen, Hautfarbe, Erkrankungen, sexuelle Orientierung) sowie soziale Merkmale wie Arbeitslosigkeit und Armut. Anschließend werden der jeweiligen Person oder Gruppe weitere negative Eigenschaften zugeschrieben, welche keinen Bezug mehr zu dem ursprünglich bewerteten Merkmal haben. Im Falle der Arbeitslosigkeit könnten der Person als negative Merkmale eine allgemeine Faulheit, ein Ausnutzen des Sozialstaats und primitive Grundeinstellungen zugeschrieben werden.
Das Merkmal strahlt hierdurch auf die gesamte Person oder Gruppe in allen sozialen Zusammenhängen ab und bestimmt die Interaktion mit anderen Personen oder Gruppen in der Gesellschaft. Letztendlich kann es zu Diskriminierungen und dem Entstehen von Randgruppen kommen. Beispiele für eine Diskriminierung sind die Benachteiligung bei der Wohnungs- und Arbeitsplatzvergabe oder der Aufnahme von sozialen Kontakten.
Bei der betroffenen Person selber kann die Stigmatisierung zu einer Veränderung der Persönlichkeit, dem Unterdrücken von Neigungen (z.B. offenes Ausleben der Homosexualität) und sozialer Isolation führen. Im kriminologischen Kontext kann der Umgang mit ethnischen Minderheiten wie den Sinti und Roma als Beispiel aufgeführt werden. Häufig wird die Zugehörigkeit zu dieser Minderheit pauschal mit kriminellem Verhalten verbunden.
Quellen
- SORGER, Claudia: Stigmata und Entstigmatisierung aus gesellschaftspolitischer Sicht, http://www.lrsocialresearch.at/files/Stigma_und_Entstigmatisierung.pdf
- HOHMEIER, J: Stigmatisierung als sozialer Definitionsprozess, http://bidok.uibk.ac.at/library/hohmeier-stigmatisierung.html#id3151683
Schlagworte
- Diskriminierung, Randgruppe, Persönlichkeit
Harald Steinweg