Wettbetrug (www.krimlex.de)
 
Im deutschen Strafrecht wird Wettbetrug unter den Betrugstatbestand des § 263 StGB subsumiert, wobei Details allerdings strittig sind. International ist die Rechtsla-ge sehr unterschiedlich. Allein in der EU differieren die rechtlichen Rahmenbedin-gungen zum Teil erheblich. Während einige Länder Wettbetrug unter allgemeine Straftatbestände wie z.B. Betrug oder Korruption subsumieren (so z.B. Deutschland, Österreich, Tschechien), haben andere Länder spezifische, speziell auf den Tatbe-stand des Wettbetrugs zugeschnittene Straftatbestände entwickelt, die entweder in ihren Strafgesetzbüchern (Bulgarien, Spanien), den Sportgesetzen (Zypern, Polen, Griechenland) oder speziellen Strafgesetzen (Italien, Malta, Portugal) enthalten sind. Nicht nur die Straftatbestände, sondern auch die Auslegung ihrer Merkmale und Rechtsfolgen weichen voneinander ab. So können Wettbetrüger einzelfallbezogen auswählen, welche Rechtsordnung der jeweiligen Tathandlung die geringsten Hürden entgegenstellt.
 
Nach deutschem Recht liegt die für den Betrugstatbestand relevante schlüssige Täuschung darin, dass der Wettende bei beabsichtigter und bereits hinreichend umgesetzter Manipulation des Sportereignisses einen Wettvertrag mit dem Wettanbieter schließt ohne ihn über die Manipulationsabsicht zu informieren. Denn das Vertragsangebot auf Abschluss eines Wettvertrages enthält die konkludente Erklärung, die Geschäftsgrundlage der Wette, nämlich die vom Zufall abhängige Gewinnchance, nicht durch eine geheim gehaltene Manipulation des Sportereignisses verändert zu haben. Bei Sportwetten mit festen Quoten soll der Vermögensschaden des Wettanbieters darin bestehen, dass der Wetteinsatz keine ausreichende Kompensation für die gewährte Gewinnquote darstellt.
 
Die Höhe der Quote richtet sich nach der Wahrscheinlichkeit, dass sich das Tipper-gebnis im Nachhinein als richtig erweist. Durch die Täuschung entspricht die vom Wettanbieter zur Berechnung der Quote ermittelte Gewinnwahrscheinlichkeit nicht mehr der tatsächlichen. Der Täuschende erkauft mit seinem Wetteinsatz eine höhere Quote als ihm der Wettanbieter bei richtiger Risikoeinschätzung verkauft hätte. Dieses Missverhältnis zwischen Wetteinsatz und Gewinnquote begründet den sog. „Quotenschaden“.
 
Geschichte des Wettbetrugs in Deutschland
 
Im Rahmen des Bundesligaskandals von 1970/71 wurden Manipulationen von Fußballspielen in der Fußball-Bundesligasaison 1970/1971 aufgedeckt, denen zufolge ein Abstieg der Sportclubs Rot-Weiß Oberhausen und Arminia Bielefeld aus der 1. Fußballbundesliga vermieden werden konnte. DFB-Ermittlungen ergaben, dass insgesamt 1,1 Mio. D-Mark an Bestechungsgeldern gezahlt worden waren. 52 Spieler, zwei Trainer und sechs Vereinsfunktionäre wurden vom DFB zur Verantwortung gezogen und verbandsintern zu Geldstrafen und Spielsperren verurteilt. Den Sportclubs Arminia Bielefeld und Kickers Offenbach wurde zudem die Bundesligalizenz entzogen. Anklagen gegen verschiedene Beteiligte wegen Betrugs scheiterten daran, dass kein Vermögensschaden zum Nachteil der Föderation nachgewiesen werden konnte.
 
Der Fußball-Wettskandal von 2005 steht in Verbindung mit dem deutschen Fuß-ballschiedsrichter Robert-Hoyzer. Er hatte Bestechungsgelder von Ante Sapina, ei-nem Mittelmann der kroatischen Wettmafia, angenommen. Im Gegenzug manipulierte Hoyzer mindestens 23 Fußballspiele der 2. Fußball-Bundesliga, des DFB-Pokals und der Fußball-Regionalliga, auf deren Ausgang Sapina zuvor hohe Wettbeträge gesetzt hatte. Das Landgericht Berlin verurteilte Hoyzer wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. Auf die Revision Hoyzers bestätigte der BGH (unter: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=762c7a2cf409c1ff021bd879bbdee4cb&nr=38522&pos=10&anz=15 - 12.03.2013) das Urteil des LG Berlin und schuf in seiner Entscheidung den Begriff des sog. „Quotenschadens“. Ante Sapina wurde wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt, stand jedoch nach seiner Freilassung erneut im Zentrum eines Manipulationsskandals, der als Fußball-Wettskandal von 2009 bezeichnet wird.
 
Wettskandal 2009-2013
 
Internationale Ermittlungen unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Bochum erga-ben, dass eine transnational agierende kriminelle Vereinigung ein ausgedehntes Manipulations- und Wettbetrugsnetzwerk zur Geldwäsche genutzt hatte. Nach einjähriger Telefonüberwachung nahm die Polizei im Jahr 2009 fünfzig Personen wegen der Manipulation von mehr als 320 Fußballspielen in zehn Ländern fest, darunter Champions League-, Europa League- und WM-Qualifikationsspiele. Die Verdächtigen lebten in Deutschland, der Türkei, der Schweiz, in Kroatien, Ungarn, Österreich, Belgien und den Niederlanden. Die Ermittlungen ergaben, dass circa zwölf Mio. Euro zur Bestechung von Schiedsrichtern, Spielern, Trainern und Vertretern der Sportverbände zum Zweck der Spielmanipulation eingesetzt worden waren. Entsprechende Kontobewegungen konnten in Deutschland, Malaysia, China, der Isle of Man, Singapur, Russland, Österreich, der Türkei, Malta, den Niederlanden und Slowenien nachgewiesen werden. Als Drahtzieher der Spielmanipulationen wurde Ante Sapina identifiziert. Das Landgericht Bochum verurteilte ihn am 19.05.2011 zu einer fünfeinhalb jährigen Freiheitsstrafe. Den Strafausspruch hat der BGH allerdings im Revisionsverfahren am 20.12.2012 (unter: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=a32128d1a1e0fc50a42f24f902414970&nr=62857&pos=5&anz=34 - 12.03.2013) mit der Begründung aufgehoben, das Landgericht habe bei der Strafzumessung eine Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe nicht ausreichend geprüft. Eine erneute Entscheidung des Landgerichts steht bislang aus. Die Ermittlungen der Bochumer Polizei deckten zudem die Verwicklung des deutschen Fußballprofis René Schnitzler in Wettmanipulationsfälle auf. Im Dezember 2010 gestand Schnitzler, im Zeitraum von Mai bis November 2008 während seiner Beschäftigung beim FC St. Pauli insgesamt 100.000 Euro an Bestechungsgeldern von Paul Rooij, einem Wettbetrüger aus den Niederlanden, entgegengenommen zu haben. Im Gegenzug habe Schnitzler zugesagt, den Ausgang von fünf Meisterschaftsspielen des FC St. Pauli gegen Mainz (2x), Rostock, Augsburg und Duisburg zu manipulieren. Schnitzler behauptet, die Bestechungsgelder zwar angenommen, tatsächlich aber kein Spiel manipuliert zu haben. Wegen „unsportlichen Verhaltens“ verurteilte das DFB Sportgericht Schnitzler zu einer Sperre von zwei Jahre und sechs Monate, die noch bis einschließlich September 2013 andauert.
 
Wettbetrug als Betätigungsfeld der organisierten Kriminalität
 
Die Wettbranche setzt weltweit jährlich ca. 600 Milliarden Euro um. Im Zeitalter des Internets und der Möglichkeit, Wetten online anzubieten und abzuschließen, sind die Grenzen zwischen den Wettmärkten aufgehoben. Kriminelle Vereinigungen haben diese Entwicklung erkannt und nutzen Onlinesportwetten als Plattform für Wettbetrug und Geldwäsche. Die kriminelle Attraktivität des Wettbetrugs wird durch verschiedene Faktoren begünstigt. Die große Auswahl an global operierenden Wettanbietern ermöglicht, solche Wettanbieter auszuwählen, deren geographischer Standort die geringste staatliche Aufsicht und Kontrolle gewährleistet. Hinzu treten, wie oben dargestellt, uneinheitliche Straftatbestände, unter die die verschiedenen Länder den Tatbestand des Wettbetrugs subsumieren. Kriminelle Vereinigungen nutzen vorwiegen den asiatischen Wettmarkt. Er ist unübersichtlich, wenig reglementiert und sowohl mit der organisierten Kriminalität, als auch mit legalen Großunternehmen vernetzt. Hier besteht nicht nur die weltweit höchste Dichte an illegal operierenden Wettanbietern, deren Kunden auch auf unbedeutende Sportereignisse wetten. Bereichsweise sind hier auch unbegrenzte Wetteinsätze möglich. Daneben besteht eine Vielzahl an in Europa weitgehend unbekannten Wettvarianten, die eine Durschaubarkeit nahezu unmöglich machen. Beispielsweise bestehen Wettoptionen, die den Ausgang des Spiels gar nicht betreffen, wie etwa die Anzahl der Einwürfe oder Eckbälle während eines Fußballspiels. Hinzu tritt, dass auf nahezu jede Fußballliga der Welt gesetzt werden kann, von der ersten Liga bis hin zu Amateur- und Jugendligen. Wetten können via Telefon oder Skype und damit auf Wegen abgeschlossen werden, die kaum Spuren hinterlassen.
 
Auch Struktur und Arbeitsweise asiatischer Wettanbieter kommen Wettbetrügern entgegen. Wettkunden schließen ihre Wetten in der Regel nicht selbst ab, sondern lassen sie von Agenten organisieren. Diese sammeln Wetteinsätze verschiedener Kunden ein, um sie dann beim Buchmacher in toto, wie einen einzigen großen Be-trag, einzusetzen. Ermittlungen, welcher Betrag welchem Wettenden zuzuordnen ist, sind im Nachhinein kaum zu verfolgen. Zudem wird Wettanbietern erschwert zu erkennen, ob ein verdächtig hoher Wettbetrag auf ein qualitativ minderwertiges Spiel gesetzt wurde.
 
Interpol hat mit der Operation SOGA (Soccer Gambling) bereits im Jahr 2007 den Kampf gegen die südostasiatische Wettmafia aufgenommen. Die bisher umgesetzten SOGA-Aktionen (SOGA I, II, III und IV) führten zu fast 7.000 Festnahmen, der Beschlagnahmung von fast 27 Millionen US-Dollar Bargeld und zur Schließung von illegalen Wettbüros, die mit Wetten im Gesamtwert von über zwei Milliarden US-Dollar gehandelt hatten.
 
Die durch den Wettbetrug zerstörte Fankultur und der emotionale Schaden durch die aufgedeckten Betrugsfälle führte langfristig zu einer irreversiblen Zerschlagung ganzer Sportsegmente in Asien. Die Öffentlichkeit verlor zunächst aufgrund zahlreicher Manipulationsskandale das Interesse, die Medien berichteten in Folge nicht mehr und die Sponsoren zogen sich zurück. So finden die Fußballspiele der südostasiatischen Ligen, die sich in den 1990er Jahren noch größter Beliebtheit beim Publikum erfreuten, heute in weitgehend leeren Stadien und ohne die Unterstützung von Sponsoren statt. Betroffen ist darüber hinaus ein weiter Bereich der Sportartikelhersteller und Zulieferbetriebe. Das asiatische Fußballpublikum wendet sein Interesse seither verstärkt dem vermeintlich noch integeren europäischen Fußball zu. Als Konsequenz hat sich auch der Fokus der Wettbetrüger auf den europäischen Sport gerichtet.
 
Literatur
- Boniface, P.; Lacarriere, S.; Verschuuren, P.; Tuaillon, A.; Forrest, D.; Icard, J.; Mey-er, J.; Wang, X. (2012): Sports betting and corruption – How to preserve the integrity of sport. Paris. (unter: http://www.sportaccord.com/multimedia/docs/2012/02/2012_-_IRIS_-_Etude_Paris_sportifs_et_corruption_-_ENG.pdf) (03.03.2013)
- Bosch, N. (2007): Sportwettenbetrug. In: Juristische Arbeitsblätter 5, S. 389-391
- Bozkurt, E. (2012): Match fixing and fraud in sport: Putting the pieces together. ter: http://static.euractiv.com/sites/all/euractiv/files/19Sep%20Crim%20Hearing%20Bozkurt%20final.pdf) (03.03.2013)
- Feltes, T. (2012): Match Fixing in Football: The German Example.“ - Vortrag auf dem INTERPOL Global Academic Experts Meeting "Integrity in Sport" am 28.11.2012 in Singapur. Verfügbar unter: http://www.thomasfeltes.de/vortraege.php#Singapur_Interpol (03.03.2013)
- Hill, D. (2010): The Fix: soccer and organized crime. Toronto.
- KEA European Affairs (Hg.) (2012): Match-fixing in sport – A mapping of criminal law provisions in EU 27. O. O. (unter: http://ec.europa.eu/sport/news/documents/study-sports-fraud-final-version_en.pdf) (03.03.2013)
- Löer, W.; Schäfer, R. (2011): René Schnitzler. Zocker Liga: Ein Fußballprofi packt aus. Gütersloh.
 

Thomas Feltes