Extremismus, politischer (www.krimlex.de)
Der Begriff Extremismus ist abgeleitet vom lateinischen Wort extremus (äußerster, letzter) und beschreibt eine übersteigerte Haltung. Der politische Extremismus bezieht sich dabei auf eine fundamentale Ablehnung einer bestehenden Gesellschafts- bzw. Wirtschaftsordnung oder eines Wertesystems. Im Kontext freiheitlicher Entwicklungen wird bei westlichen Gesellschaftsformen eine konträre Haltung gegenüber den demokratischen Grundprinzipien als Extremismus eingestuft. Hingegen sehen jedoch zahlreiche totalitäre Systeme auch in demokratischen Bewegungen extremistische Bestrebungen. Insofern ist der Extremismus eine subjektive Bewertung, die von den jeweiligen Gesellschafts- bzw. Staatsformen ausgeht.
In Deutschland beschreibt der Extremismus eine Haltung, die sich gegen den Kernbestand des Grundgesetzes richtet. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Parteiverbotsverfahren gegen die "Sozialistische Reichspartei" (SRP) 1952 und gegen die "Kommunistische Partei Deutschlands" (KPD) 1956 diesen Kernbereich als freiheitliche demokratische Grundordnung definiert und dabei folgende oberste Wertprinzipien festgelegt:
- Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten
- Gewaltenteilung
- Verantwortlichkeit der Regierung
- Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
- Unabhängigkeit der Gerichte
- Mehrparteienprinzip
- Chancengleichheit für alle politische Parteien
- Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.
Aufgrund der geschichtlichen Erfahrungen in der Weimarer Republik und im 3. Reich werden in Deutschland extremistische Bestrebungen (politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen) durch die Behörden für Verfassungsschutz (Nachrichtendienste) nachrichtendienstlich beobachtet. Die Formen der Bestrebungen können sich dabei sehr unterschiedlich darstellen. Vorbereitungshandlungen, Agitationen und Gewaltakte (Terrorismus) werden dabei von dieser Begrifflichkeit umfasst.
In Deutschland wird der Extremismus generell in drei Erscheinungsformen unterteilt:
- Der Rechtsextremismus zeichnet sich insbesondere durch Rassismus und das Führerprinzip aus. Entsprechende Vertreter sind beispielsweise die "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD), als auch Skinheads und Neonazis.
- Der Linksextremismus strebt ein sozialistisches/kommunistisches bzw. herrschaftsfreies System an. Bis zur Auflösung 1997 war die terroristische Rote Armee Fraktion der herausragende Vertreter dieser Extremismusform in Deutschland. Hinzu kommen verschiedene Parteien (z.B. "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands") und andere Organisationsformen (u.a. Autonome Gruppen)
- Der religiöse Extremismus kann bei allen Religionen erkannt werden. Doch insbesondere der Islamismus ist durch die Terroranschläge vom 11.September 2001 in die Wahrnehmung der Öffentlichkeit geraten. Ziel des Islamismus ist es dabei, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen, um einen Gottesstaat nach den vermeintlichen Vorgaben des Korans (Sunna und Scharia) zu errichten.
Synonym zu extremistisch kann auch die Begrifflichkeit verfassungsfeindlich verwendet werden, die etwa in das Strafgesetzbuch eingeflossen ist. Auch der Begriff radikal wurde bis 1973 von den Sicherheitsbehörden gleichbedeutend genutzt. Doch mittlerweile beschreibt radikal Zielvorstellungen, die zwar den äußersten Rand des demokratischen Verständnisses betreffen, sich jedoch nicht gegen die Kernbestände des Grundgesetzes richten und somit noch als demokratisch zu bewerten sind.
Literatur:
- Bundesministerium des Innern 2006: Verfassungsschutzbericht 2005, Berlin
Schlüsselwörter:
Grundgesetz, Rechtsextremismus, Linksextremismus, religiöser Extremismus, Verfassungsschutz, radikal
Oliver Bossert