Gefährlichkeit (www.krimlex.de)
 
Eine Gefahr (mittelhochdeutsch: gevare nachstellend, feindlich gesinnt; hängt eng auch mit fahr, unterwegs sein zusammen) ist eine Situation oder ein Sachverhalt, der sich negativ auf Personen, Tiere, Umwelt oder Sachen auswirken kann. Von wem eine Gefahr ausgeht, der kann als gefährlich bezeichnet werden. Gefährlichkeit ist keine feststehende Eigenschaft wie blondes Haar oder braune Augen. Gefährlich sind Menschen nur in den allerseltensten Fällen jederzeit und für alle Personen und Dinge in ihrer Umgebung. Auch Straftäter mit vielen Vorstrafen haben Zeiten, in denen sie ruhig und zufrieden sind. Umgekehrt gilt: Man kann für jeden Menschen Bedingungen definieren, unter denen er für eine bestimmte Zeit und für bestimmte Personen durch ein bestimmtes Verhalten zu einer Gefahr wird. So kann ein Geschäftsmann, der mit dem PKW unterwegs ist, bei Termindruck für alle lebensgefährlich werden, die seinen Weg kreuzen. Ist er angekommen, sinkt die Gefahr.
Der Begriff der „Gefährlichkeit“ dient der Zuschreibung von bestimmten Eigenschaften auf Personen und Gruppen, um bestimmte Handlungen zu legitimieren (z. B. im Bereich der Staatsschutzkriminalität).
Das Konzept der Gefährlichkeit ist nicht neu, es ist auch wenig spezifisch. Auch der Begriff des Risikos und der Kriminalprävention gehören in einen thematischen Zusammenhang. Die Zuordnung in die Kategorie erfolgt retrospektiv, mit häufig völlig unterschiedlichen Diagnosekriterien. So wird das Auftreten früherer Gewalthandlungen von Diagnostikern unterschiedlich gewichtet – es ist kaum möglich, eine einheitliche Definition des Begriffs und einheitliche Kriterien für die Zuordnung zu finden. Wie viele andere pseudodiagnostische Kriterien ist der Begriff jedoch in die Sprache von Recht, Polizei, klinischer Psychologie und Medien etc. eingegangen. Er bedient sich individualistischer Theorien über psychiatrische Auffälligkeiten (Pfohl 1978; Foucault 1983), wodurch die gesellschaftlichen Bewertungsprozesse `unsichtbar´ gemacht wurden (Beck 1986; 2007; Böllinger 1997). Auch Kerner (1983) hebt hervor, dass "Gefährlichkeit" weitgehend von der Toleranz abhängt, die einem Verhalten jeweils entgegengebracht wird. Dieser Hinweis betont, ohne sie jedoch zu nennen, die Dimension von Macht.
Mit dem Konzept der "Gefährlichkeit" werden Entscheidungen legitimiert, die der Aufrechterhaltung der sozialen Ordnung dienen. Zugleich werden staatliche Eingriffe bei bestimmten Tätern oder Tätergruppen gerechtfertigt. So erließ der Gesetzgeber nach einer aufgeheizten populistischen Debatte am 26. Januar 1998 das „Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen schweren Straftaten“ (BGBl I 1998, S. 169), mit dem eine spezifische Gruppe von Straftätern hervorgehoben und durch Sonderbestimmungen behandelt wird, als hätte das StGB nicht ausreichende Bestimmungen. Dabei wurden Sexualstraftäter noch einmal von anderen Delinquenten abgesondert.
 
Das StGB fragt nur nach dem Maß der Schuld des einzelnen (Täters), wodurch die gesellschaftliche Verantwortung für die Handlung außer Betracht bleibt bzw. bleiben muss. Die Gefährlichkeit eines Täters – die von ihm ausgehende Gefahr für die Allgemeinheit – war immer schon die notwendige Bedingung dafür, dass seine Besserung und der Schutz der Gesellschaft vor ihm zu Strafzwecken erklärt werden konnte. Das Konzept der „Gefährlichkeit“ trägt auch zur Isolation von Individuen bei. Auch neuere Studien zum Erfolg der dauerhaften Sicherung der Täter durch Einsperrung (incapacitation) haben keinerlei signifikante Effekte in Bezug auf ein Absinken der Gewaltkriminalität ergeben. Dennoch wird dies von Vertretern einer Law- und Order-Politik immer wieder angeführt, um eine rigorose Straf- und Strafvollzugspolitik zu legitimieren (www.cjcj.org).
 
Betrachtet man Gefährlichkeit als Zuschreibung einer Handlung, fällt die unterschiedliche gesellschaftliche Bewertung verschiedener Tätergruppen auf: So werden Täter bei Wirtschaftskriminalität und bei Umweltdelikten selten als gemeingefährlich bewertet (obwohl der entstehende Schaden wesentlich höher ist) als bei Gewalt- und Sexualdelikten. Täter der letztgenannte Gruppe werden rascher als „gefährlich“ etikettiert, was mit einschneidenden Folgen bei den strafrechtlichen Sanktionen (z. B. Maßregeln der Besserung und Sicherung, Strafvollzug sowie im Bereich der Psychiatrie) verbunden ist (Lamott/Pfäfflin 2008; Pfäfflin 2007). Weil die gesellschaftlichen Reaktionen auf „Gefährlichkeit“, wie sie derzeit propagiert wird, für Täter und Gesellschaft gefährlich sind (da sich nicht alle diese Täter lebenslang wegschließen lassen), scheint es sinnvoll, völlig spekulative Diagnosekriterien aufzugeben und andere Möglichkeiten zu prüfen. Kerner schlug vier veränderte Reaktionsmöglichkeiten vor:
(1) Veränderung gefährlich machender Umgebung;
(2) Reduzierung von Gelegenheiten;
(3) Auflösung gefährdender Beziehungen (z. B. in Gruppen) sowie
(4) Herstellung anderer (positiver) persönlicher Beziehungen.
 
Literatur:
 
• Beck U (1986) Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne, Frankfurt/Main
• Böllinger L (1997) Forensische Psychiatrie und postmoderne Kriminalpolitik in: WsFPP 4. Jg. Heft 1, 79 – 96
• Kerner, H.-J.: Gefährlich oder Gefährdet? Arbeitspapiere aus dem Institut für Kriminologie Nr. 1, Heidelberg 1983.
• Pfäfflin F (2006) Mängel im Prognosegutachten in: Barton S (Hrsg.) „...weil er für die Allgemeinheit gefährlich ist!“. Prognosegutachten, Neurobiologie, Sicherungsverwahrung, Baden-Baden
• Pfäfflin F (2007) Sexualstraftäter und Moral Panic in: WsFPP 14. Jg. Heft 1 33 – 59
 
Aktualisierte überarbeitete Fassung: Entnommen mit freundlicher Genehmigung des Kriminalistik-Verlages Heidelberg aus der gedruckten Version des Kriminologie-Lexikons, Stand der Bearbeitung: 2010-09-12
 

Michael Stiels-Glenn