Gruppendelinquenz (www.krimlex.de)
 
Das Phänomen der Gruppendelinquenz bezieht sich auf Delikte, an deren Begehung mindestens zwei Personen beteiligt sind. Je nach Anzahl der Täter, der Rolle des jeweiligen Täters in der agierenden Gruppe, der Struktur dieser Gruppe, der Tatsituation sowie der Art und Schwere der Tat ergibt sich ein breites Spektrum von delinquenten Verhaltensformen, das von der einfachen Tatgenossenschaft der Zweiergruppe bis zu Ausschreitungen im Rahmen von Massenprotesten reicht.
Da die Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik für eine differenzielle Aufschlüsselung der Gruppendelinquenz nicht hilfreich sind, muß dafür auf die Ergebnisse empirischer Untersuchungen zurückgegriffen werden. Obwohl die zahlreichen Untersuchungen aufgrund von methodischen, strukturellen und regionalen Diskrepanzen zu unterschiedlichen Zahlen kommen, kann allgemein festgestellt werden, dass Jugendliche häufiger gemeinschaftliche Straftaten begehen als Erwachsene (die Angaben bezüglich der Jugendstraftaten in der Gruppe schwanken zwischen 40 % und 80 %) und dass Frauen seltener in der Gruppe straffällig werden als Männer. Die gemein-schaftliche Tatbegehung findet häufiger im sozialen Fernraum gegenüber anonymen Opfern statt. Auch bei den einzelnen Deliktsgruppen ist eine unterschiedliche Häufigkeit der Gruppendelinquenz zu beobachten. Eine Sonderstellung nehmen jene Delikte ein, deren Tatbestand schon gemäß dem Wortlaut des Strafgesetzes nur gemeinschaftlich verwirklicht werden kann. Dies sind z. B. Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Beteiligung an einer Schlägerei (§ 227 StGB) und Bandendiebstahl (§ 244 I Nr. 3 StGB).
Bei einigen Delikten (z. B. Diebstahl, Raub, Erpressung, Drogenhandel) steigert sich die Häufigkeit der gemeinsamen Tatbegehung mit dem Umfang und der Schwierigkeit der Tatbewältigung (so werden ca. 70 % der Einbrüche und Raubüberfälle gemeinschaftlich begangen).
Typische Gewaltdelikte, die in der Gruppe begangen werden, sind Aggressionshandlungen Jugendlicher (z. B. Krawalle, *Vandalismus), Ausschreitungen bei Massenprotesten und terroristische Aktivitäten.
Bei den Sexualdelikten handeln vor allem jüngere Täter öfters in der Gruppe. Der meist zahlenmäßig kleinen Tätergemeinschaft steht dann das Opfer als ein von der Gruppe ausgeschlossenes Objekt gegenüber, dem man keine Gefühle entgegenbringt und so die eigene Hemmschwelle bezüglich der Tatausführung herabsetzt.
Delinquente Gruppen können je nach Art des Zustandekommens und Organisationsgrades relativ lockere, nahezu ungegliederte Zusammenschlüsse sein bis hin zu stark strukturierten, gegliederten Gemeinschaften. Demnach läßt sich eine Grobeinteilung in Spontan- und Gelegenheitsgruppen und in organisierte Gruppen vornehmen.
Für die Spontan- und Gelegenheitsgruppe ist charakteristisch, dass die Täter mehr oder weniger zufällig zusammenwirken. Da den kriminellen Aktivitäten einer solchen Gruppe meist keine Planung und Organisation vorausgeht, ist das Verhalten der Gruppe von situativen Faktoren abhängig, grobe Gruppenstrukturen bilden sich erst im Verlauf des Geschehens. Vor allem Kleinkriminalität, Aggressionsdelikte, Sexualdelikte und Massendelinquenz (Ausschreitungen bei Demonstrationen, Lynchjustiz) kommen auf diese Art und Weise zustande.
Organisierte Gruppen sind zumeist auf eine gewisse Dauer angelegt, jedes Mitglied hat eine Stellung inne mit einer besonderen Funktion. Beispiele für halb- bzw. hochorganisierte Gruppendelinquenz sind Bandendelinquenz, organisiertes Verbrechen (*Organisierte Kriminalität, *Terrorismus) und Menschenrechtsverletzungen totalitärer Regime.
Die Ursachen, aus denen heraus der einzelne gemeinsam mit anderen Straftaten begeht, lassen sich z. T. anhand des Gruppenphänomens samt seiner gruppendynamischen Prozesse ergründen.
Menschen finden sich in Gruppen zusammen, um einen zwischenmenschlichen Austausch zu ermöglichen, um ein "Wir-Gefühl", zu entwickeln, um Leistungssteigerungen zu erreichen.
Das Zusammengehörigkeitsgefühl kommt zustande, indem in der Gruppe Verhaltensmuster entwickelt werden, die von allen Mitgliedern beachtet werden. So entstehen Gruppennormen, die eine bestimmte Gleichförmigkeit des Denkens und Verhaltens bewirken.
Möchte nun ein einzelner sich einer Gruppe anschließen, so muß er sich den Gruppennormen unterwerfen. Gehört in einer solchen Gruppe regelwidriges Verhalten zur Norm, so beteiligt sich der einzelne auch an kriminellen Handlungen, die er von sich aus allein nie begangen hätte. In Extremfällen kann ein einzelnes Gruppenmitglied mit kriminellen Neigungen aus einer Führerposition heraus die Gruppennormen so beeinflussen, dass die Gruppe insgesamt eine kriminelle Prägung erhält.
Da mit der Gruppenzugehörigkeit nicht eine Aufgabe der Individualität einhergeht, kann der Gruppenzwang nie eine vollkommene Verhaltenshomogenität der Mitglieder bewirken. Daher sind auch beim gemeinschaftlichen Begehen von Straftaten die Tatbestände der einzelnen unterschiedlich: überzeugtes Mitwirken, bloßes Hilfeleisten, passives Zusehen, Beschwichtigen bis hin zum In-Schutz-Nehmen des Opfers.
Das in der Gruppe entwickelte Zusammengehörigkeitsgefühl hat zwangsläufig auch eine Ausgrenzung der Außenstehenden zur Folge. Das Bedürfnis nach Ausgrenzung ist bei Jugendlichen besonders stark ausgeprägt, solange sie eine Phase der Identitätssuche durchlaufen. Ausgrenzung macht Normen erforderlich, die sich von den vorgegebenen Normen abheben. Die Ablehnung der vorherrschenden Normen führt aber oft zur Normverletzung. Daher ist bei jugendlichen Zusammenschlüssen Kriminalität oft nicht Zweck der Gruppenexistenz, sondern nur eine mögliche Folge davon. Zudem konnte empirisch festgestellt werden, dass auch bei solchen Gruppen, die kriminell in Erscheinung treten, delinquentes Verhalten keinesfalls die einzige Form der Betätigung ist, sondern oft nur eine Randerscheinung.
Die Gruppe ermöglicht auch Leistungen, zu denen der einzelne allein nicht fähig ist. So erfordert die Schwierigkeit der Tatausführung bestimmter Delikte (z. B. großangelegte Einbrüche, Schmuggel) das arbeitsteilige Zusammenwirken mehrerer, so dass der zur Tat bereits Entschlossene auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist. So entstehen Gruppen, bei denen die Delinquenz den Hauptinhalt des Gruppenzusammenhalts bildet (z. B. beim Organisierten Verbrechen).
Die Hemmschwelle, eine Straftat in der Gruppe zu begehen, ist in der Regel geringer, als im Falle der Alleintäterschaft, da der einzelne die individuelle Verantwortlichkeit auf das Tun der Gruppe verlagert. Auch rechnet das Gruppenmitglied bei zahlenmäßig großer Beteiligung mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit seiner Identifikation. Der Gruppe als solcher fällt im Rahmen der Gruppendelinquenz z. T. eine deliktsauslösende, z. T. eine deliktsfördernde Rolle zu. In ersterem Fall liegt darin die Gefahr, aber auch die Chance für den ausschließlichen Gemeinschaftstäter: die Prognose bezüglich seiner künftigen Legalbewährung ist häufig günstiger als die eines Alleintäters, falls der Gruppeneinfluß in Zukunft ausgeschaltet werden kann. Dagegen deutet ein Wechsel vom Alleintäter zum Gemeinschaftstäter oder umgekehrt, der aus Gründen der Verbrechensvernunft (z. B. Risiko des Entdecktwerdens, Erfolgssteigerung durch Kooperation) erfolgt, auf eine kriminelle Verfestigung des Täters hin.
Einen Sonderfall bildet das Verhalten in der Masse. Die Masse entsteht durch eine kurzlebige Ansammlung einer Vielzahl von Menschen, die, im Gegensatz zur Gruppe, in keiner Beziehung zueinander stehen. Aufgrund der erschwerten sozialen Kontrolle und der Massendynamik (Ansteckung, Bestärkung) verhält sich das Individuum unkonventioneller und risikobereiter und ist eher bereit, sich an aggressiven Aktionen zu beteiligen. Dennoch wird sein Verhalten entscheidend durch die eigene Vorgeschichte und der Stärke der Identifikationen mit den Ideen der Masse geprägt.

Literatur:
- Eisenberg, U.: Kriminologie, Köln u. a. 1985, 668-689.
- Hofstätter, P.R.: Gruppendynamik, Reinbek 1986.
- Kaiser, G.: Sozialpsychologische Einsichten in die Gruppenkriminalität. In: Kriminalität. Berlin 1976, 68-78 (RIAS-Funkuniversität).
- Kube, E.; Schuster, L.: Vandalismus. 2. Auflage, Wiesbaden 1983 (BKA-Forschungsreihe).
- Pross, H.; E. Buss: Soziologie der Masse 1984.
- Schäfer, H. (Hrsg.): Gewaltkriminalität Minderjähriger. Heidelberg 1979.

Entnommen mit freundlicher Genehmigung des Kriminalistik-Verlages Heidelberg aus der gedruckten Version des Kriminologie-Lexikons, Stand der Bearbeitung: 1991

Hans-Jürgen Kerner